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24mgh12 01.12.2009 20:06

Kündigung dch. Mieter wenn Vermieter im aussereuropäischen Ausland Wohnsitz hat
 
Habe einen rechtsverbindlichen Mietvertrag mit 3 Mon. Kündigungs Frist. Der Vermieter lebt im aussereuropäischen Ausland (Südamerika), Postweg ist sehr unsicher, Einschreiben dort drüben witzlos. Kontakt hauptsächlich durch E-Mail. Hier in Deutschland kein Bevollmächtigter vorhanden.
Will schnellstmöglich kündigen, wie wahre ich die KÜ-Frist?
Diverse Arbeiten, u. a. auch wegen der Heizung, müssten vom Vermieter erledigt werden, macht er auch nicht. Hab deswegen auch sehr hohe Heizkosten. Wie geh ich da jetzt am besten vor bzw. ab wann hätte ich eine Sonderkündigungsmöglichkeit bzw. Möglichkeit der fristlosen Kündigung?

Recht-Einfach 02.12.2009 18:49

AW: Kündigung dch. Mieter wenn Vermieter im aussereuropäischen Ausland Wohnsitz hat
 
Hallo,

das der Vermieter im aussereuropäischen Ausland sitzt erleichtert die Angelegenheit natürlich nicht.

Jedoch sollte die Kündigungsfrist aus deinem Mietvertrag entnehmbar sein. In der Regel sind die 3 Monate abzüglich 3 Tage Postweg.

Das bedeutet, du kannst mit Schreiben (Zugang beim Vermieter ist relevant) vom 3.12.2009 zum 28.02.2010 kündigen. Nun weiß ich natürlich nicht, ob im Mietvertrag Sonderregelungen getroffen wurden diesbezüglich.

Jedoch hast du ein fristloses Kündigungsrecht, wenn der Vermieter gemeldete Mängel nicht ordnungsgemäß beseitigt. Dies hängt natürlich auch von der Schwere der Mängel ab. Aber wenn die Heizung nicht ordnungsgemäß funktioniert, kann dies durchaus zu einer fristlosen Kündigung gereichen.

Am besten gehst du wie folgt vor:
Stelle eine Mängelliste zusammen unter einer angemessenen Frist zur Beseitigung. Übersende diese zum einen per E-Mail (wenn möglich mit Empfangsbestätigung) und optimalerweise per Einschreiben mit Rückschein (oder den sichersten Postweg laut Auskunft der Post - da Einschreiben mit Rückschein ja bereits oben angezweifelt). Bei Stellung deiner Frist musst du natürlich die Dauer des kalkulierten Postweges mit einbeziehen. Eine Kündigung per E-Mail allein ist leider nicht rechtskräftig.

Problem ist hierbei natürlich, dass sehr viel Zeit ins Land geht und somit kann im Prinzip gleich die ordnungsgemäße Kündigung durch den Mieter erfolgen. Denn erkennt der Vermieter die Mängel nicht an oder streubt sich, muss wieder eine fristlose Kündigung versandt werden.

Das solltest jedoch am besten Du entscheiden, wie du es handhabst.


Wenn weitere Fragen bestehen, versuche ich die gerne zu beantworten oder mit meinem Rat zur Seite zu stehen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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