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Mitsch 02.12.2009 10:55

Fristlose Kündigung / Schlosstausch
 
Hallo,
habe mit Interesse das Forum durchforstet aber leider keine passende Antwort zu meinem Problem gefunden.

Ich habe von meinem Vermieter eine fristlose Kündigung erhalten. Berechtigt muss ich dazu sagen! Da ich auf die Schnelle keine neue Wohnung gefunden habe, habe ich darauf nicht reagiert. Ich weiss, mein Fehler, nicht zu entschuldigen. Dann musste ich wegen einer Operation ins Krankenhaus. Als ich entlassen wurde und zurück in die Wohnung wollte, war das Türschloss ausgetauscht. Unfachmännisch ein Loch in die Tür gebohrt, dann wohl mit nem Draht von innen die Klinke gezogen. Es klebte anschliessend nur ein Zettel auf der Tür "Schloss getauscht" bitte melden.
Ok...ich zum Vermieter...haben schriftlich vereinbart, das ich die Wohnung schnellstmöglich räumen werde und er erstmal von einer Räumungsklage absieht. Ich habe ihm sogar erlaubt, nach telefonischer Absprache die Wohnung einem Interessenten zu zeigen, also die Wohnung zu betreten. Aber nur auf telefonischer Anfrage. So weit so gut!
Ich habe nun eine neue Wohnung. Ziehe nächste Woche um. Aber nun zu meinem Problem! In der Post lag ein Brief..Wohnung ist nachvermietet, Mieter zieht zum 15.12. ein, alle Möbel die dann noch dort sind werden kostenpflichtig entsorgt. Was ich komisch finde...ich habe nie einen Anruf erhalten, das mein Nochvermieter eine Begehung machen möchte. Also gehe ich davon aus, das er ohne vorher anzurufen mit Interessenten in der Wohnung war. Heute Morgen dann der Hammer. Ich selbst war in der WOhnung um die letzten Sachen zu verpacken, als der Hausmeister ohne vorher zu klingeln, die Tür aufschloss, mich sah, und nur meinte, er wolle die Löcher in der Tür verschliessen. Lange Story, aber ich weiss net wie ich es kürzer machen soll. Hier nun meine konkreten Fragen:

-Durfte der Vermieter das Schloss tauschen?
-Kann ich dagegen vorgehen, das er höchstwahrscheinlich ohne Anmeldung in der Wohnung war? Immerhin hat er ja nen Nachmieter gefunden!
-Die Sache mit dem Hausmeister...ist das Einbruch, Hausfriedensbruch?
-Hätte der Vermieter meine Möbel einfach entsorgen dürfen?

Ich weiss...das mit der Kündigung, etc...klar mein Fehler, meine Schuld. Aber auch in diesem Fall muss man sich doch nicht alles gefallen lassen, oder?

Recht-Einfach 02.12.2009 19:01

AW: Fristlose Kündigung / Schlosstausch
 
Hallo,

zu deiner ersten Frage:

Darf der Vermieter das Türschloss tauschen?

Das ist nicht einfach zu sagen. Generell scheint die fristlose Kündigung rechtswirksam. Wenn zum vereinbarten Termin kein Auszug erfolgte bin ich der Meinung: Ja, der Vermieter darf das Schloss tauschen.


Der Vermieter betritt ohne Anmeldung die Wohnung - darf er das?

Nein, das darf er nicht. Das ist schlichtweg Hausfriedensbruch. Ohne Absprache darf kein Vermieter eine Wohnung betreten.


Darf der Hausmeister die Wohnung ohne Anmeldung betreten?

Das hast du richtig erkannt und es ist wie beim Vermieter - Hausfriedensbruch. Diebstahl wäre ein anderer Tatbestand, der erst einmal nachgewiesen werden muss.


Hätte der Vermieter meine Möbel einfach entsorgen dürfen?

Wenn eine Absprache existiert, dass die Wohnung weiter genutzt werden darf, trotz fristloser Kündigung, meine ich nein.

Hier bin ich mir nicht 100%ig sicher, aber ich vertrete die Meinung, dass die Gegenstände nur entsorgt werden dürfen, wenn der Mieter als unauffindbar gilt. Ggf. auch bei einer Räumungsklage. Sollte diese jedoch noch nicht ausgesprochen sein, wäre das entsorgen der Wohngegenstände und Möbel "vermutlich" Sachbeschädigung durch den Vermieter.


Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche viel Vergnügen mit der neuen Wohnung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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