Teilkündigung Garage
Hallo,
ich habe einen Mieter der die alleinige Nutzungs des Innenhof im Mietvertrag stehen hat. Im Innenhof steht allesdings auch eine Garage, welche ich saniert habe und nun vermieten möchte. Kann ich hier eine Teilkündigung aussprechen ? Oder wie würde man hier sinnvollerweise vorgehen ? Der Mieter ist erst seid knapp 3 Jahren in der der Wohnung und ich habe das Objekt erst Anfang des Jahres gekauft. Beste Grüße |
AW: Teilkündigung
Da die Nutzung dieses Hofes im Mietvertrag vereinbart ist, ist eine Teilkündigung nicht möglich. In diesem Fall gibt es nur die Möglichkeit, in einem Gesräch mit dem Mieter eine Lösung zu finden.
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AW: Teilkündigung
Danke für die Info. Aber laut BGB 573 b könnte man eine Teilkündigung vornehmen. Mit dem Mieter habe ich schon gesprochen und leider ohne Erfolg.
Im Innenhof habe ich sogar noch ein kleines Grundstück eingezäunt um dieses dem Mieter weiterhin zur Verfügung zu stellen. Ich brauche nur die Zufahrt zu der einzigen Garage als „Wegerecht“, da man auch nur durch das Haus in den Innenhof fahren kann. |
AW: Teilkündigung
§ 573b gilt für die Schaffung von neuem Wohnraum, der aber hier nicht entsteht. Wenn der Mieter nicht zu überzeugen ist, bleibt nur die Klage vor Gericht und die Hoffnung, dass das mit dem Fall betraute Gericht es so wie Sie sieht. Das sollte man aber ohne anwaltliche Hilfe nicht in Angriff nehmen.
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