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gina1968 17.12.2009 15:07

fristlose kündigung wg Unstimmigkeiten m. Vermieter
 
Hallo,
habe da ein kleines Problem.
Seit ca. 4 Monaten haben wir einige Unstimmigkeiten mit dem Vermieter.
Es geht da um Keller-und Gartennutzung.
Heute habe ich die fristlose Kündigung erhalten.
Grund: Nichteinhaltung der Hausordnung.
Das stimmt aber nicht. wir verhalten uns normal ruhig und halten uns auch an die Hausordnung.

Die Miete wurde immer pünktlich bezahlt,
wegen der Streitigkeiten habe ich allerdings eine Minderung von 10 % vorgenommen, mit der Ankündigung, das ich sofort die Minderung nachzahle, wenn der Mangel beseitigt ist.

Ist eine fristlose Kündigung bis zum 30.01.2010 rechtens nur weil mal Unstimmigkeiten hat?

Über Antwort wäre ich dankbar.

Recht-Einfach 21.12.2009 17:19

AW: fristlose kündigung wg Unstimmigkeiten m. Vermieter
 
Hallo gina1968,

jeder Mieter und Vermieter hat Rechte und Pflichten. So wie du den Fall schilderst scheint Ihr Euren nachgekommen zu sein.

Ich würde somit Widerspruch gegen die fristlose Kündigung einlegen, da sie meiner Meinung nach nicht den Vorgaben für eine fristlose Kündigung durch den Vermieter entspricht.

In diesem Artikel kannst du auch nochmal nachlesen, wann der Vermieter fristlos kündigen darf:
Die fristlose Kündigung durch den Vermieter


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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