Vermieter will noch 1. Monatsmiete
Hallo zusammen,
hier mein Vorfall. Es liegt zwar schon eine Zeit zurück, aber neulich bekam ich wieder einen Brief von meinem ehemaligen Vermieter. Ich hatte im Zeitraum von letztes Jahr August bis eigentlich Januar eine Wohnung. Durch die Bundeswehr musste ich diese dann Aufgeben, deswegen kündigte ich im November die Wohnung mit einheilte Frist von 3 Monaten zum 28. Februar. Da jedoch die Wand meines Schlafzimmers keinerlei Dämmung verfügte und es dort so extrem kalt drin wurde, das sogar meine Pflanzen ein gingen, war dies in meinen Augen nicht mehr trag bar und ich zog schon im Januar aus. Vor ein paar Tagen bekamm ich einen Brief... Angeblich schon die 3. Mahnung, obwohl es erst der erste Brief ist den ich erhalte, ich solle doch die Miete vom Februar noch nachzahlen. Dazu kamen noch Unmengen an Mahnkosten dazu. Kann man sich dagegen wehren? Danke schon mal im Vorraus. Mit freundlichen Grüßen |
AW: Vermieter will noch 1. Monatsmiete
Hallo Alphatauli,
das Problem ist, dass das Vertragsverhältnis nach Schilderung deines Falles bis Ende Februar bestand hatte. Somit ist auch die Miete für den Februar zu entrichten. Ist wegen der Kälte durch schlechte Dämmung denn eine Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter gemacht worden? Wenn nicht sieht es meiner Meinung nach schlecht aus. Ich empfehle aber dennoch einen Mieterverein zu kontaktieren, um rechtsicheren Beistand zu erhalten. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach |
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