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-   -   Fristlose Kündigung möglich wegen zu kalter Wohnung? (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/fristlose-kuendigung-moeglich-wegen-zu-kalter-wohnung-395.html)

Sindbad01 21.12.2009 18:26

Fristlose Kündigung möglich wegen zu kalter Wohnung?
 
Hallo,
ich habe ein großes Problem: In der Wohnung wo ich zur Zeit wohne wird die Heizung nicht richtig warm. Dadurch habe ich in den räumen gerademal 13 bis 16 Grad. Versuche meinen Vermieter schon seit 4 Tagen zu erreichen, leider keine Chance.
Habe ihm auch schon ein Fax geschickt wo auch keine Reaktion drauf kam.
Habe ich das recht zum 31.01.2010 zu Kündigen, ohne einhaltung der 3 Monatigen Kündigungsfrist?

Vielen Dank für eure Antworten und schon mal fröhliche Festtage.

Grüße euer Sindbad01

Recht-Einfach 21.12.2009 22:58

AW: Fristlose Kündigung möglich wegen zu kalter Wohnung?
 
Hallo Sindbad,

zuerst weise den Vermieter auf die Heizpflicht hin. Einzelheiten zur Heizpflicht findest du hier: Heizpflicht des Vermieter

Dem Artikel ist auch zu entnehmen, dass hierbei Mietminderungen von bis zu 100% möglich sind.

Eine fristlose Kündigung sehe ich nur als möglich an, wenn dem Vermieter der Mangel schriftlich innerhalb einer Mangelanzeige mitgeteilt wird, unter Auflegung einer Frist zur Beseitigung des Mangels.
Sollte der Vermieter diese Frist verstreichen lassen, sollte die fristlose Kündigung möglich sein.

Zusätzliche Informationen zur fristlosen Kündigung durch den Mieter können auch hier nachgelesen werden: Fristlose Kündigung durch den Mieter


Ich hoffe ich konnte behilflich sein und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach


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