Außerordentliches Kündigungsrecht bei Sanierung
Ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 30.04.24gekündigt. Nun habe ich erfahren auf Anfrage per E-Mail, dass ab Mai eine Sanierung beginnen wird. Habe ich, obwohl ich bereits gekündigt habe, ein außerordentliches Kündigungsrecht zum 31.03.24 nach Paragraph 555e BGB?
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