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flocon 09.01.2010 16:58

Kündigung wegen Eigenbedarf
 
Hallo,

mein Bruder hat folgendes Problem: er ist im November mit seiner Freundin zusammen in eine neue Wohnung gezogen. Vermieter ist ein älteres Ehepaar, ruhige Lage, keine Kaution, alles top.
Nach 6 Wochen dann der Schock, die Vermieterin überbrachte den beiden in Anwesenheit einer Anwälting die Kündigung wegen Eigenbedarf. Ihr Mann ist schwerkrank und um ihn zu pflegen, muss der Sohn in das Haus ziehen.
Wir sind natürlich keine Profis darin, aber soweit wir uns informiert haben, ist an der Kündigung zunächst mal alles einwandfrei. 3 Monate Kündigungsfrist, der Grund ist plausibel usw. ....die Vermieterin kündigte auch an, dass man sie entschädigen würde, die Anwältin sprach davon, dass die beiden sämtliche Kosten auflisten sollen usw. ....
Gut, so doof die Situation auch war, sie gingen auf Wohnungssuche und hatten jetzt auch ein paar interessante Wohnungen in Aussicht. Heute morgen ist meine Schwägerin in spe zur Vermieterin gegangen, weil sie über die Höhe der Entschädigung sprechen wollte. Die Vermieterin meinte, dass sie nicht mehr als 100 Euro (!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) geben möchte. Ihr Mann ist derzeit im Heim untergebracht und schwerstkrank. Das ist natürlich sehr tragisch, aber...auch die beiden arbeiten nur so, dass es für ihren Lebensunterhalt reicht und mal eben umziehen und Kaution und evtl. Maklergebühren zahlen ist definitiv nicht drin.
Meine Fragen wären jetzt:
1. ich habe gelesen, dass dem Vermieter zum Zeitpunkt des Mietabschlusses nicht bekannt gewesen sein darf, dass sich ein Eigenbedarf abzeichnen könnte. Der Mann war jedoch damals schon krank, das war kein spontaner Unfall. Könnte man das in die Richtung anfechten? Brauchen die Vermieter evtl. eine ärztliche Bescheinigung, dass zum Zeitpunkt des Einzugs die Pflegebedürftigkeit nicht absehbar war?
und
2. selbst wenn das nicht geht- kann man die beiden denn mit lächerlichen 100 Euro abspeisen?

Würde mich über Antworten freuen. =)

Lg flocon

Recht-Einfach 12.01.2010 19:43

AW: Kündigung wegen Eigenbedarf
 
Hallo,

was den Kenntnisstand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über die Krankheit des Mannes angeht bist du im Recht.

Eine Wohnung darf eigentlich nicht vermietet werden, wenn es sich abzeichnet sie selbst nutzen zu wollen. Dennoch halte ich es für schwierig zu beurteilen. Vielleicht hat sich der Zustand des Mannes kurzfristig erheblich verschlechtert, dass diese Maßnahme nun notwendig geworden ist. Hier kann vielleicht ein Mieterverein weiterhelfen, ob es da ein rechtliches Schlupfloch gibt.

Bzgl. der Entschädigung:
Der Vermieter ist nicht verpflichtet Kosten zu übernehmen oder eine Entschädigung anzubieten. Es sei denn, es handelt sich um einen Härtefall wie z.B. Schwangerschaft, hohes Alter, etc. Diesen sehe ich in Eurem Fall nicht als gegeben, also würde ich mich mit den geschenkten 100 Euro anfrenden wollen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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