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-   -   Pflichten des Mieters bei Auszug nach fristloser Kündigung (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/pflichten-des-mieters-bei-auszug-nach-fristloser-kuendigung-440.html)

Mopri 18.01.2010 20:51

Pflichten des Mieters bei Auszug nach fristloser Kündigung
 
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe da eine spannende Frage:
Ich habe meinem Vermieter eine Frist zur Beseitigung mehrerer Mängel in meiner Wohnung gesetzt und meine fristlose Kündigung bei Verstreichen der Frist angedroht.
Der Vermieter hat bereits signalisiert, dass er die Frist verstreichen lassen wird.

Nun die Frage: Kann ich bei meiner vermutlich bevorstehenden fristlosen Kündigung auf die Schönheitsreparaturen bei Auszug verzichten oder bin ich ungeachtet dessen zu diesen verpflichtet.

Herzlichen Dank !

Recht-Einfach 18.01.2010 21:48

AW: Pflichten des Mieters bei Auszug nach fristloser Kündigung
 
Hallo Mopri,

auch bei einer vorzeitigen Auflösung eines Vertragsverhältnissen entgegen der gesetzlichen Fristen, sind die vertraglich festgelegten Schönheitsreparaturen zum Zeitpunkt des Auszugs vorzunehmen.

Ausgenommen hiervon sind natürlich die nicht selbst verschuldeten Mängel, die vermutlich innerhalb der Mängelanzeige dargelegt wurden.

Welche Schönheitsreparaturen noch auszuführen sind, sollte dem Mietvertrag entnommen werden können.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

Mopri 19.01.2010 20:06

AW: Pflichten des Mieters bei Auszug nach fristloser Kündigung
 
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. In diesem Zusammenhang habe ich noch eine Frage:

Hat man als Mieter das Recht, die bei Verstreichung der Frist zur Behebung der Mängel angekündigte fristlose Kündigung vorzuziehen, wenn sich abzeichnet, dass der Vermieter nicht beabsichtigt, den Mangel in der vorgegebenen Frist zu beseitigen?

Herzlichen Dank

Recht-Einfach 20.01.2010 17:07

AW: Pflichten des Mieters bei Auszug nach fristloser Kündigung
 
Hallo mopri,

von einer fristlosen Kündigung vor Ablauf der Nachbesserungsfrist der Mängel würde ich abraten.

Auch wenn es sich "abzeichnet", dass der Vermieter die Mängel nicht beseitigt, so ist es dennoch nicht ausgeschlossen - und wie sagt man so schön:

Man hat schon Pferde kotzen sehen.

Darüberhinaus fehlt auch der Grund für die fristlose Kündigung, da sie nicht auf die nicht beseitigten Mängel bezogen werden kann, solange die Frist zur Beseitigung noch läuft.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

Regenmacher 21.01.2010 13:33

AW: Pflichten des Mieters bei Auszug nach fristloser Kündigung
 
Zitat:

Zitat von Mopri (Beitrag 1238)
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe da eine spannende Frage:
Ich habe meinem Vermieter eine Frist zur Beseitigung mehrerer Mängel in meiner Wohnung gesetzt und meine fristlose Kündigung bei Verstreichen der Frist angedroht.
Der Vermieter hat bereits signalisiert, dass er die Frist verstreichen lassen wird.

Nun die Frage: Kann ich bei meiner vermutlich bevorstehenden fristlosen Kündigung auf die Schönheitsreparaturen bei Auszug verzichten oder bin ich ungeachtet dessen zu diesen verpflichtet.

Herzlichen Dank !

Drohen können Sie soviel Sie wollen. Aber die Drohung in die Tat umsetzen können Sie nur ohne Risiko, wenn die Mängel derart sind, dass Ihnen ein weiteres Wohnen nicht zugemutet werden kann. D.h. im Klartext, dass Sie in 99% aller Fälle den kürzeren ziehen werden.

Der einzig legale Weg, um einen Vermieter bei berechtigten Wohnungsmängeln, die während der Mietzeit aufgetreten sind, in die Spur zu bringen, ist das Instrument der Mietminderung.


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