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Schmob 25.01.2010 22:13

Sonderkündugungsrecht bei massiver Bedrohung durch Nachbarn?
 
hallo!
meine freundin hat ein großes und sehr akutes problem in ihrer aktuellen wohnung. und zwar wurden sie und ich mehrmals von einem nachbarn bedroht und beschimpft, was auch schon bei der polizei zur anzeige gebracht wurde. nun ist der fall ein wenig kompliziert, daher fange ich mal ganz am anfang an:

das haus, in dem meine freundin zur miete wohnt, wird von verschiedenen eigentümern zwangsverwaltet. das heisst die einzelnen wohnungen gehören verschiedenen besitzern. nun wohnt seit einigen monaten ein extrem aggressiver und wirklich asozialer mensch in einer wohnung im erdgeschoss. die person fiel wiederholt durch ruhestörung, bedrohung, durch einbruch in diverse kellerräume, versuchter körperverletzung und beleidigung verschiedener nachbarn auf. wir und die betroffenen mieter haben daraufhin eine beschwerde bei dem vermieter der wohnung eingereicht. offensichtlich läuft mittlerweile auch schon die räumungsklage, wogegen der betroffene pöbelnachbar allerdings gerichtlich vorgeht (wie kann er sich das als langzeitarbeitsloser ex-knasti eigentlich leisten??^^). naja, folglich wird er nicht in abeshbarer zeit aus diesem haus verschwinden.
vorgestern war es nun so weit, dass der pöbelnachbar auch meine freundin und mich massiv bedroht (androhung von schlägen etc.) und beschimpft hat. zuerst passierte dies samstag nacht (der pöbelnachbar alleine) und zuletzt sonntag abend (der pöbelnachbar und seine saufkumpanen bzw. brüder, die nicht im haus wohnen aber ständig hier sind).
sonntag abend haben wir dann die polizei gerufen und anzeige erstattet. die polizisten haben meiner freundin geraten schnellstmöglich eine andere wohnung zu suchen (!!!!), weil der pöbelnachbar schon polizeibekannt ist, als gewaltbereit gilt und im knast war- unter anderem wegen waffenbesitzes und schwerer körperverletzung.
leider ziehe ich aus beruflichen gründen in eine andere stadt und meine freundin ist ab nächster woche alleine und traut sich jetzt schon nicht mehr alleine aus der wohnung, weil man beim verlassen und betreten des hauses immer an seiner tür vorbei muss. noch bin ich da und kann sie beschützen, auch wenn die polizei mir tunlichst davon abgeraten hat. dennoch sind die verhältnisse in diesem haus unzumutbar und meine freundin packt bereits die kartons und möchte die kommende zeit bei meinen eltern wohnen.

nun würde ich gerne wissen, ob wir die wohnung fristlos kündigen können oder vom sonderkündigungsrecht gebrauch machen können. oder wäre auch ein aufhebungsvertrag möglich? können probleme auftreten, weil der vermieter unserer wohnung ein anderer ist, als der des pöbelnachbarns?

ach ja: ruhestörungen sind in diesem haus ebenfalls an der tagesordnung, auch von 2 unmittelbaren nachbarn, die hartz4 seid dank, fast täglich laute parties feiern, was auch schon mehr als nur regelmäßig der polizei gemeldet wurde.. ergo: wir bekommen hier nicht genügend schlaf und nun werden wir auch massiv bedroht. so etwas kann doch nicht zumutbar sein, oder?

vielen dank schon mal für ihre schnelle hilfe!

Recht-Einfach 09.02.2010 14:16

AW: Sonderkündugungsrecht bei massiver Bedrohung durch Nachbarn?
 
Hallo schmob,

wenn die Räumungsklage bereits läuft, dann kommt der Vermieter seiner Verpflichtung nach mit dem Versuch den Hausfrieden wieder herzustellen.

Viel mehr ist leider nicht zu tun, da die Räumungsklage bereits das letzte Mittel ist, sich eines Mieters zu entledigen.

Ich hoffe einfach, dass alles gut geht und in Kürze Frieden in Eurem Hause einkehrt.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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