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ändi.lion 14.02.2010 17:06

fristlose Kündigung durch Vermieter wegen Mietrückstand. Hilfe!
 
Hallo!

Ich habe eine fristlose Kündigung meiner Vermieterin erhalten, da ich mit zwei Monatsmieten im Rückstand war. Der Brief wurde am 12. datiert, am selben Tag habe ich mich allerdings noch mit der Vermieterin telefonisch unterhalten. Die Dezembermiete konnte nicht überwiesen werden und ich habe sie (nach Absprache mit einer Mitarbeiterin der Hausverwaltung) zusammen mit der Februarmiete überwiesen, allerdings fast 2 wochen verspätet (da es Probleme mit dem BAföG-Amt gab). Am Telefon habe ich der Vermieterin versichert, dass die Überweisung zwei Tage vorher getätigt wurde und ich ab nächsten Monat einen Dauerauftrag einrichten würde, dass dies also nicht mehr Vorkommen wird. Sie sagte mir, dass sie am nächsten Tag noch einmal nachprüfen würde, ob das Geld bei ihr eingegangen sei, schickte allerdings am selben Tag noch die fristlose Kündigung raus.

Mein Problem ist, dass ich erst seit Dezember hier wohne und als Studentin auf diese Wohnung angewiesen bin. Mir wurde eine Frist von 8 Tagen gesetzt, um die Wohnung zu verlassen, dies ist allerdings nicht möglich, da ich in dieser Zeit Prüfungen habe und ich ohne angemessene Frist wohnungslos sein werde.

Gibt es eine Möglichkeit, die Kündigung aufzuheben oder wenigstens eine längere Frist rauszuschlagen?

Hinzu kommt noch, dass meine Eltern für die Wohnung bürgen, die Vermieterin sich allerdings nicht an sie gewendet hat, um das Geld zu erhalten.

Schon mal Danke im Vorraus!

Viele Grüße, Ändi

Recht-Einfach 16.02.2010 14:50

AW: fristlose Kündigung durch Vermieter wegen Mietrückstand. Hilfe!
 
Hallo,

generell ist der Vermieter berechtigt die Wohnung fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen für den Mietrückstand erfüllt sind.

Dies kann im Detail hier nachgelesen werden: Die frisltose Kündigung durch den Vermieter

Dennoch gibt es Härtefälle unter denen eine Frist zum Auszug verlängert werden kann. Und 8 Tage sind gemeinhin zu kurz, da eine solche Frist meiner Ansicht nach nicht als angemessen erscheint.

Ein paar Tipps dazu gibt es hier: Tipps und Tricks zur Kündigung durch den Vermieter

Ich würde empfehlen noch einmal das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. In der Pflicht den Bürgen anzusprechen ist er meiner Meinung nach nicht. Darüberhinaus darf generell nur eine Mietsicherheit von 3 Monatsmieten gefordert werden. Diese könnten bereits mit der Kaution abgesichert sein - eine Bürgschaft wäre dann irrelevant.

Sollte der Vermieter die fristlose Kündigung nicht zurücknehmen, sollte mit einem Schreiben (Einschreiben) mit der Bitte um Fristverlängerung des Auszugs gebeten werden.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

ändi.lion 17.02.2010 14:48

AW: fristlose Kündigung durch Vermieter wegen Mietrückstand. Hilfe!
 
Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe mir leider schon gedacht, dass die Kündigung rechtmäßig ist. Leider konnte ich meine Vermieterin bis jetzt nicht erreichen.
Was mich allerdings stört ist, dass das Geld zum Zeitpunkt der Kündigungsaussprache bereits überwiesen wurde, auf dem Konto der Vermieterin aber noch nicht gutgeschrieben wurde. Die Vermieterin wusste zu diesem Zeitpunkt, dass das Geld bereits überwiesen wurde.
Ist unter diesen Umständen eine fristlose Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen überhaupt möglich?
Ich habe unter diesem Link http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Kuendigung.htm einen Beschluss gefunden, dass der Zeitpunkt der Überweisung entscheident wäre und nicht der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem begünstigten Konto.

Hat vielleicht jemand Informationen darüber? Bzw. ob dieser Beschluss in allen Fällen gilt?

Danke und viele Grüße, Ändi

Recht-Einfach 18.02.2010 23:26

AW: fristlose Kündigung durch Vermieter wegen Mietrückstand. Hilfe!
 
Hallo,

dies ist korrekt. Der Zeitpunkt der Überweisung und nicht der Gutschrift der Miete ist ausschlaggebend.

Hierbei ist jedoch zu bedenken, ob der Zeitpunkt der Rückstände innerhalb der 2-Monatsfrist gemäß Regelung zum Mietrückstand erfolgte oder erst, als diese Frist verstrichen ist - denn dann ist die fristlose Kündigung des Vermieters wegen Mietrückstand rechtens! Dies geht nicht eindeutig aus dem geschilderten Sachverhalt hervor.



Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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