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Advena 21.02.2010 11:53

Extreme Hellhörigkeit Grund für fristlose Kündigung?
 
Hallo,

ich möchte mit meinem Sohn so schnell wie möglich ausziehen. Einer der Gründe ist die extreme Hellhörigkeit (Wenn mein Nachbar 2 Stockwerke über mir zuhause ist kann ich hören in welche Zimmer er geht, vom Damenbesuch ganz zu schwiegen ... ). Kann dies schon für eine fristlose Kündigung reichen?

Andere Punkte wären:

- Die mehrmonatige Kernsanierung der Wohnung über uns wurde nicht angekündigt. Es wurde an der Therme gearbeitet, neue Heizkörper, eben alles komplett erneuert. Nachdem was ich gelesen habe muss dies aber spätestens 3 Monate vor Beginn mitgeteilt werden. (Die Sanierung war allerdings Anfang / Mitte letzten Jahres, ob das noch als Grund gilt?)

- Es gab vor Monaten einen Dachschaden, seitdem sickert hier Wasser durch die Wände - bei uns zeigt sich aber noch nichts. Hätten meine Nachbarn mich nicht informiert würde ich wohl immer noch nichts wissen. Auch das hat die Wohnungsbaugenossenschaft nicht mitgeteilt, geschweige denn, wie weiter vorgegangen wird.

- Auf Schreiben wird nicht reagiert. Ich habe mich beschwert, weil dem im Mietvertrag - unter den in den Nebenkosten enthaltenen Punkten - Winterdienst nicht nachgekommen wird. Keine Reaktion. Ich bin mit meinem Sohn ausgerutscht, auch keine Reaktion. Ich habe mich ebenfalls beschwert, weil in unserem sehr schmalen, beengten Treppenhaus stark geraucht wird. Die Wohnungstür wurde schon 2 Mal von einem Tischler bearbeitet (dafür wird dann Geld ausgegeben ... ), weil es so stark zieht, dass meine Wohnung und besonders das Kinderzimmer, dass direkt zum Treppenhaus hin ist, stinkt wie eine Kneipe. Auf ein im Erdgeschoss angebrachtes Schild mit der Aufschritt "Das Treppenhaus ist kein Raucherbereich" wurde nur in sofern reagiert, dass es mit Zigaretten angekokelt, eingerissen oder Wörter herausgerissen wurden.
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Hannovers von 2007 kann das Rauchen im Treppenhaus von Mietern untersagt werden, da dieser Bereich einem Gemeinschaftsraum gleichgestellt ist und dort das Rauchen nicht gestattet werden muss. Das habe ich in meinem Schreiben mit erwähnt, wie gesagt keine Reaktion.

Mal ganz davon abgesehen, dass das hier ein alter Altbau ist, Treppen etc. aus Holz. Da macht sich rauchen nicht so besonders.

Ich habe nur einmal einen Rückruf erhalten. Ich habe darum gebeten, dass man mir auf die Mailbox spricht, wenn man mich nicht erreichen kann. Mein Sohn war zu dem Zeitpunkt 2 Wochen lang sehr krank. Es wurde nur kurz angeklingelt. Mehr nicht.

- Mein Sohn fing irgendwann an zu krabbeln und konnte Leisten samt Nägel einfach so aus der Wand ziehen. Dahinter an einer Stelle ein großes Loch. Es ist auch nicht möglich etwas an der Wand zu befestigen und wenn, dann muss man aufpassen wie man das Regal oder den Schrank befüllt. Beim Anbringen der Gardinenleiste war kein Bohrer nötig, die Nägel ließen sich so in die Decke schieben. Ähnliches bei den Wänden.

- Unter mir ist ein Kiosk, der mehrmals pro Woche meistens zwischen 23:00 Uhr und 02:00 Uhr nachts beliefert wird in entsprechender Lautstärke.

- Wenn LKW, Busse etc. an unserem Haus vorbeifahren vibriert nicht selten die Einrichtung.

LG und Danke für eine Info.

Regenmacher 21.02.2010 13:45

AW: Extreme Hellhörigkeit Grund für fristlose Kündigung?
 
Das sind alles Gründe für eine fristgerechte Kündigung von 3 Monaten, aber nie für eine fristlose. Da können Sie noch mehr aufzählen, da bleibt es bei der gesetzlichen Frist.

Recht-Einfach 21.02.2010 18:09

AW: Extreme Hellhörigkeit Grund für fristlose Kündigung?
 
Hallo advena,

hieb- und stichfeste Gründe für eine fristlose Kündigung sehe ich leider auch nicht.

Meine Tipps zu diesem Zeitpunkt und nach dem Stand der Informationen:
Anteil der Nebenkosten für den Winterdienst könnten bei Endabrechnung gekürzt werden.

Darüber hinaus könnte man sich mit einem Anwalt zusammensetzen, falls bei dem Sturz, der durch die Vernachlässigung des Winterdienstes hervorgerufen wurde, Verletzungen entstanden sind.

Des Weiteren würde ich eine Mängelliste schreiben und dem Vermieter mit Bittte um Beseitigung übersenden. Hier kann ggf. noch minimal die Miete gekürzt werden, was ich jedoch mit Vorsicht genießen würde.



Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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