Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Kündigung (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/)
-   -   Fristlose Kündigung und nun Verletzung der Wohnung (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/fristlose-kuendigung-und-nun-verletzung-der-wohnung-502.html)

bl_chen 05.03.2010 20:49

Fristlose Kündigung und nun Verletzung der Wohnung
 
Hallo zusammen!

Ich habe da mal ein Problem. Mein Vermieter kündigte mir fristlos die Wohnung wegen zahlungsrückstand. Dieses ist ja in Ordnung. Eine Ratenzahlung des Rückstandes wurde von Seiten des Vermieters abgelehnt. Jedoch wurde mir eingeräumt, dass ich nicht zum 31.12.2009 ausziehen muss, sondern man gewährte mir Zeit für den Umzug, da ich schwer erkrankt bin und im Rollstuhl sitze. So organisierte ich meinen Umzug Stück für Stück. Jede Woche einige Kleinigkeiten seit dem 15. Januar 2010. Am 03.03.2010 liess der Vermieter die Tür durch einen Schlüsseldienst und Polizei öffnen unter dem Verdacht: "es wohnt niemand mehr in der Wohnung". Der Umzug sollte zum 01.04.2010 abgeschlossen sein, dieses wurde meinem Vermieter mitgeteilt. Nun hat der Vermieter sämtliche Schlösser ausgetauscht. Weiterhin fängt der Vermieter nun an, systematisch alle weitern Sachen zu durchsuchen, um herauszufinden, was man verkaufen kann, um die Mietschulden einzutreiben. Nun stehen jedoch Sachen in der Wohnung, die mir nicht gehören, da hier Kredite aufgenommen worden sind, bzw. man hat Gegenstände mir zur kostenfreien Nutzung überlassen. Nun bekomme ich die Schlüssel nicht. Nach am Rande gesagt: Ein Räumungstitel liegt nicht vor, genausowenig eine Zwangsvollstreckung. Weiterhin wird die Post, welche sich in der Wohnung befindet gelesen (Briefe waren bereits geöffnet) sowie die Briefe welche im Briefkasten waren. Nun meine Frage:
a.) ist der Straftatbestand der Verletzung der Unversehrtheit der Wohnung gegeben (Hausfriedensbruch)?
b.) ist der Straftatbestandes des Diebstahls gegeben?
c.) ist der Straftatsbestand der Verletzung des Briefgeheimnisse gegeben?
d.) Wie kann man weiter vorgehen?
e.) Komme ich noch an meine Sachen?
Eine Ratenzahlung des bisher aufgetretenden Mietrückstandes wird konsequenter Weise abgelehnt.

Könnte jetzt wirklich Hilfe gebrauchen!

Regenmacher 06.03.2010 09:46

AW: Fristlose Kündigung und nun Verletzung der Wohnung
 
Bei solchen Problemen finden Sie noch Zeit, um im Internet nach Antworten zu suchen? Für mich unverständlich!

Hier kann Ihnen kein Forum dieser Welt helfen, hier ist nur noch vor Ort durch anwaltliche Professionalität etwas zu bewirken.

Und, gibt es in Ihrer Gemeinde keinen Beauftragten für Bürger mit Behinderungen?

Recht-Einfach 06.03.2010 19:54

AW: Fristlose Kündigung und nun Verletzung der Wohnung
 
Generell erlaubt der Mietrückstand zu einer fristlosen Kündigung von Seite des Vermieters.

An der fristlosen Kündigung scheint somit wenig auszusetzen zu sein.

Bzgl. der dreisten Vorgehensweise würde ich auch empfehlen rechtlich einwandfreien Beistand durch einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein in der Nähe zu konsultieren.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:09 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1