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pami2010 08.04.2010 18:21

Sonderkündigungsrecht wegen Mängeln
 
1.Mietgrößenunterschied bwz. Mietgrößenbetrug

Mietkürzung !Mietvertrag ungültig

Es liege ein Mangel vor, wenn die Wohnfläche um mehr als zehn Prozent ist als im Mietvertrag angegeben. Der Mieter könne bei einer Flächenabweichnung von etwa 17 % auch die Miete um 17 % kürzen. Gleichzeitig hat auch der Mieter das Recht, in der Vergangenheit zu viel gezahlte Miete zurückzufordern. Der Anspruch besteht für 3 Jahre, beginne aber erst wenn der Mieter wisse, dass er einen Anspruch habe.
Urteil mit dem Aktenzeichen: VIII Zr 144/09

2. Küche ist seit Einzug in einem Zustand, den ich nicht repektiere!
3. Seit gestern befindet sich zum wiederholten malte Müll im Treppenhaus, daraus laufen unbekannte Flüssigkeiten aus

4. Es riecht im Treppenhaus und wo die Mülltonnen Ihren Platz haben einfach nur noch ungenehm.

5. Überall liegen die Zeitungen aus.


kANN ICH DA EINE SONDERKÜNDIGUNG EINREICHEN

bITTE SCHNELLE ANTWORT

Regenmacher 08.04.2010 19:13

AW: Sonderkündigungsrecht wegen Mängeln
 
1. Kündigungen von Mietwohnungen werden nicht eingereicht, sondern schlicht und einfach dem Vermieter beweisbar in der Schriftform mitgeteilt.

2. Zu allen von Ihnen angeführten Punkten fehlen die Fakten, um eine Beurteilung vornehmen zu können.

3. Alle die von Ihnen genannten Punkte könnten eventuell zu einer Mietminderung führen, vorausgesetzt der Vermieter sorgt nicht für Abhilfe nachdem Sie ihn z.B. per Einschreiben dazu aufgefordert haben. Gründe für eine fristlose Kündigung kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

4. Eine Mietminderung ist aber nur bei der Verschlechterung der Mietsache durchzusetzen. Bei dem, was Sie anführen kommt mir der Verdacht, dass dieser Zustand (inklusive der Küche) schon bei Ihrem Einzug vorhanden war. Darum auch keine Mietminderung.

5. Vorausgesetzt Sie haben einen unbefristeten Mietvertrag unterschrieben, dann müssten Sie noch bis zum 31. Juli in dieser Wohnung ausharren.

6. Ihren Punkt 1 verstehe ich nun garnicht. Da fehlen die Zahlen, um überhaupt etwas zu sagen.

pami2010 08.04.2010 20:19

AW: Sonderkündigungsrecht wegen Mängeln
 
Zu Punkt 1

Ich bin in die Wohnung gezogen da stand auf dem Mietvertrag 22 qm². Nun ist die Wohnung 15qm² groß.

Die Verwaltung wollte es nicht auf einen kleiner Preis einigen doch nach vielem hin und her schon. Doch bringt mir dies nicht viel weil auf 15qm² kann man nicht wohnen.

2.
Die Küche ist mit gemietet und hat laut Vermieter keine Garentie aber das ist ja eigentlich nicht mein Problem. Müsste der Vermiter nicht für eine neue Küchenzeile sorgen?
Und jetzt soll 5 Euro mehr für die Küche zahlen. Um eine neue zu bekommen ?
Ist das rechtens?

Regenmacher 09.04.2010 09:20

AW: Sonderkündigungsrecht wegen Mängeln
 
Zu 1. Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn Sie den Vermieter schon auf einen anderen Mietpreis runtergehandelt haben, dann dürfte der neue Preis doch wohl mit der tatsächlichen Wohnungsgröße übereinstimmen. Und wenn Sie sagen, dass man auf 15 m² nicht leben könne, dann haben Sie doch die Größe des Zimmers vor Unterschrift unter den Vertrag gesehen und hätten nicht unterschreiben dürfen.

Zu 2. Für eine neue Küchenzeile muss der Vermieter nur sorgen, wenn dies vorab im Mietvertrag vereinbart wurde. So aber heißt es, vermietet wie besichtigt. Und eine Mietminderung können Sie momentan auch nicht durchsetzen, weil diese nur für eine Verschlechterung der Mietsache Gültigkeit hat.

pami2010 12.04.2010 21:48

AW: Sonderkündigungsrecht wegen Mängeln
 
Die Küche ist mit im Mietvertrag verangert und ist mit im Mietpreis enthalten...

nun soll ich 5euro mehr zahlen um eine neue Küche zu bekommen.

Die Miete hat er nur runtergesetzt da ich ein Gerichtsurteil Ihm vorgelegt habe,....so war er gezwungen die MIete runter zu setzten


Mit freundlichen Grüßen

Pamela Neumann

Regenmacher 13.04.2010 09:27

AW: Sonderkündigungsrecht wegen Mängeln
 
Ich wiederhole mich, aber vielleicht verstehen Sie es dann beim zweiten Mal.

Wenn Sie eine Wohnung von 15 m² angemietet haben und für diese Größe entsprechend Miete bezahlen, haben Sie keinen Grund, die Miete zu mindern und auch kein Sonderkündigungsrecht.

Sie schreiben: 2. Küche ist seit Einzug in einem Zustand, den ich nicht repektiere!


Also haben Sie doch schon bei Einzug gesehen, dass die Küche marode ist. Haben Sie es schriftlich vom Vermieter, dass er Ihnen eine neue Küche stellt? Nein! Dann bitte lesen Sie noch einmal, was ich über Mängel an der Mietsache geschrieben habe und das dass nur bei einer Verschlechterung eine Mietminderung möglich wäre, aber nie ein Sonderkündigungsrecht zum Tragen käme.

Kündigen Sie mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten und Sie sind die Wohnung los. Bei der nächsten sollten Sie sich aber etwas genauer umschauen, besonders auch das Umfeld, damit Sie nicht vom Regen ion die Traufe kommen.

pami2010 13.04.2010 13:41

AW: Sonderkündigungsrecht wegen Mängeln
 
ich danke Ihnen

Bei der Mietgröße handelt es sich um einen Mietbetrug

Da die Wohnung laut Mietvertrag 22qm²die Firma wollte mir den Mietvertrag nur Änderung mit Mietgröße geben den ich nicht unterschrieben habe.
Da Ich es bis dahin ein halbes Jahr drum kämpfte das die mir die richtigen Angaben machen.
Leider bin ich nur ein Azubi und wollte endlich ein Wohngeldantrag stellen bis jetzt habe ich keinen gültigen Mietvertrag ...
Wo auf Grund der von mir geschrieben Drohung mit dem Anwalt reakiert wurde. Ich bekamm eine schriftliche Antwort und die Miete wird weniger.

Ich habe keinen gültigen Mietvertrag und bin seit einem halben Jahr dran um endlich mal ein Wohngeldantrag zu schreiben.

Der Mieter ist gezwungen laut Mietvertrag die Mängel zu beseitigen das trifft für die gesamte Wohnung zu. Die Dusche musste oberhalb ( wo die Türen verankert sind ,ausgetaucht werden.) Da musste ich keine weiter kosten tragen. Aber der Küche soll ich die ganzen Kosten übernehmen...

Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen einen wunderschönen Tag

Neumann P


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