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Fristlose Kündigung wegen Hausfriedensbruch durch den Vermieter

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 28.07.2008, 11:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2008
Beiträge: 2
Standard Fristlose Kündigung wegen Hausfriedensbruch durch den Vermieter

Hallo!

Ich habe ein Problem mit meinem Vermieter. Ich habe meinen Mietvertrag gekündigt, nachdem bei mir eingebrochen wurde. Mein Vermieter hat sich total aufgeregt, da er einen Auftrag zur Fenstersicherungen gegeben hat.
Seitdem gibt es nur Probleme mit ihm. Als ich am Donnerstag nach hause kam, war mein Schloss gewechselt, ich kam also nicht in meine Wh, in der zwei Katzen wohnen. Mein Vermieter befand sich im Garten, und gab mir den neuen Schlüssel (1). Den 2. brachte er ungefragt zu einem Tischler, der die Fenster sichern sollte. Als ich Freitag nach hause kam, befand sich mein Vermieter (+Arbeiter der Tischlerei) in meiner Wohnung. Mit der Tischlerei hatte ich einen Termin vereinbart, wusste also davon, aber mit der Schlosserei habe ich nie gesprochen, und mein Vermieter hat mich darüber auch nicht informiert.
Ist das Hausfriedensbruch? Kann ich fristlos kündigen?
Vielen Dank schonmal!



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  #2  
Alt 28.07.2008, 18:06
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Sabine,

eine fristlose Kündigung ist meines Wissens nach nur bei nachhaltigem Hausfriedensbruch möglich.
Das heisst der Vermieter muss schon mehr als 1 oder 2 mal bei dir unangemeldet in der Wohnung stehen.

So wie ich das sehe wirst du wohl noch die letzten Monate bis zum Kündigungstermin in der Wohnung bleiben müssen.

Aber du kannst dem Vermieter ja anbieten ggf. einen Nachmieter auf eigene Faust zu suchen.

Wenn er sich damit einverstanden erklärt, dann kannst du, wenn du jemanden findest, der die Wohnung beziehen möchte, ggf. schon früher aus dem Mietverhältnis ausscheiden.


Liebe Grüße und halte mich mal auf dem Laufenden,


Mietrecht-Einfach
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  #3  
Alt 29.07.2008, 11:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2008
Beiträge: 2
Standard

Vielen Dank für die Antwort!
Bist Du Dir da sicher? Hausfriedensbruch, ist doch Hausfriedensbruch ... Ein Raub ist doch auch nicht erst beim 2. oder 3. mal ein Raub, oder?
Außerdem hatte er einen Schlüssel, ohne mich darüber zu informieren, er war zweimal hintereinander ungefragt in meiner Wohnung...Bei der Kündigung schrie er mich ohne Grund an. Ich denke das sind schon Gründe für eine fristlose Kündigung ...
Es gibt ein Urteil aus dem Jahr 1999, genau der gleiche Fall: Handwerker + Vermieter ungefragt in der Whg: der Mieter hat Recht bekommen.
Ich habe ihn gefragt wg Nachmieter, seine Antwort: "Auf keinen Fall!!!" Verstehen tu ich das nicht.
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  #4  
Alt 29.07.2008, 17:46
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Sabine,

da scheint es mir ja fast schon etwas persönliches zu sein mit deinem Vermieter ...

aber ...

Nicht das wir uns falsch verstehen. Hausfriedensbruch durch den Vermieter ist ein Kündigungsgrund, aber zu einer fristlosen Kündigung gereicht es nur, wenn eine gewisse Nachhaltigkeit vorliegt oder der Hausfrieden nachhaltig gestört ist.

Also so wie das das jetzt erzählst denke ich schon, dass eine fristlose Kündigung in deinem Fall in Frage kommen könnte.

Am besten wendest du dich einmal an einen Fachanwalt für Mietrecht.

Vielleicht kannst du direkt eine telefonische Aussage ergattern, ohne dass Kosten für dich entstehen. Sollte der Mietrecht Anwalt eine Aussicht auf Erfolg sehen, dann könntet Ihr das gleich in die Hand nehmen.

Bei Zweifelsfällen würde ich sowieso eine Beratung von einem fundierten Anwalt empfehlen.

Wäre schön, wenn du mir mitteilst, wie es in deinem Fall weitergeht.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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