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Nicole84 27.04.2010 20:54

Ausserordentliche Kündigung
 
Guten Abend,
also erstmal zu meinem Fall, es sieht wie Folgt aus:

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus in einer 3 Zimmer Wohnung.Nun ist es so das wir schon kurz nach dem Einzug festgestellt haben das im Badezimmer um die Badewanne rum Schimmel ist. Wir haben der Vermieterin Bescheid gegeben die hat dann auch jemanden geschickt der diesen Entfernt hat, mehr schlecht als recht, aber naja sie hat sich ja gekümmert.Da unser Schlafzimmer und das Badezimmer auf der Wetter Seite des Hauses liegt, haben wir erneut Schimmelbildung und zwar oben an der Wand im Bad und an der Decke.(Das Haus ist nicht von aussen Isoliert). Im Schlafzimmer haben wir keinen Schimmel sehen können, dennoch riecht es dort sehr moderig,eben wie Schimmel riecht. Mein Mann hat an den Stellen die Nachts nicht bedenkt sind einen Hautausschlag bekommen und ich habe Permanent Morgens Kopfschmerzen wenn ich auf stehe, aber es ist nichts zu sehen...
Ich habe mich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung gesetzt die mit mitteilten das ich meine Vermieterin bitte anschreiben soll und ihr eine Frist setzten soll, das sie einen Gutachter für Proben aus dem Schlafzimmer nimmt und im Badezimmer.
Dieses habe ich dann auch getan mit einer Frist von 14 Tage,doch unsere Vermieterin meldet sich nicht. Das einzige was jetzt endlich mal kam ist das wir eine Lüftung im Bad bekommen sollen, naja aber der Schimmel ist ja da.

Und das größte Problem ist das wir einen kleinen Sohn haben und ich momentan Schwanger bin und im Juli das 2.te Kind erwarte.
Nun zu meiner Frage besteht da die möglichkeit, wenn wir denn endlichwas neues gefunden haben eine Fristlose Kündigung zu vollziehen. Oder müssen wir irgendwas beachten?

Vielen Dank für eure Hilfe und Antworten.

Lieben Gruß

Nicole 84

Regenmacher 28.04.2010 09:41

AW: Ausserordentliche Kündigung
 
Eine fristlose Kündigung werden Sie nur durchsetzen können, wenn Ihnen der Amtsarzt (Gesundheitsamt) Iher Gemeinde (Rathaus, Landratsamt) attestiert, dass eine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Ansonsten bleibt es bei der Frist von 3 Monaten (bis zum 3. Mai beweisbar per Einschreiben oder Boten gekündigt, letzter Tag in der Wohnung 31.07.)

Weitere Infos zum Thema finden Sie hier:

http://www.schimmel-schimmelpilze.de...immelpilz.html

http://www.schimmel-in-der-wohnung.com/

http://www.mieterverein-hamburg.de/u...sschimmel.html


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