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Beate* 02.05.2010 23:46

Wie läuft eine fristlose Kündigung ab
 
Hallo,

erstmal freue ich mich, dass ich dieses Forum gefunden habe, um meine Frage zu stellen.

Ich denke, dass ich recht bald in die Situation kommen werde, meinem Mieter wegen Zahlungsverzugs von 2 Monatsmieten die Wohnung fristlos zu kündigen.

Nun meine Fragen dazu:

(1) Wann kann ich die fristlose Kündigung schreiben? Schon am 3. Werktag, wenn ich gesehen habe, dass das Geld nicht eingegangen ist?

(2) Sollte ich vorher noch eine Abmahnung schreiben? Wenn ja, wie lang muss der Zeitraum zwischen der Abmahnung und der fristlosen Kündigung sein? Ich möchte nach Möglichkeit nicht so viel Geld verlieren, weil der Mieter noch so lange dort wohnt.

(3) Wie fristlos ist denn die Kündigung? soll ich erwarten, dass er am selben Tag auszieht? Oder gibt es trotz der Fristlosigkeit eine Frist, vielleicht 3 Tage oder so?

(4) Wie muss ich vorgehen, falls der Mieter nicht freiwillig auszieht? Wie lange wird das Prozedere unter Umständen dauern?

(5) Welche Besonderheiten muss ich beachten, wenn der Mieter nicht persönlich der Mieter ist, sondern eine Firma, bei der der Mieter angestellt war und von der er sagt, die wäre insolvent. Diese Firma ist nicht mehr telefonisch und auch nicht mehr er e-mail erreichbar. ...

Ich freue mich echt, wenn ich hier Tips erhalte, was ch am Besten tun soll.

Regenmacher 03.05.2010 08:31

AW: Wie läuft eine fristlose Kündigung ab
 
Den einzigen Tipp, den ich Ihnen gebe kann, ist, ab sofort die Angelegenheit in die Hände eines Anwaltes zu geben. Fristlos bedeutet wirklich ohne Frist, sofort. Aber wenn Ihr Mieter nicht einsichtig ist, dann werden Sie nur mit einer Räumungsklage die Wohnung frei bekommen. Und so etwas kann sich durchaus bis zu 2 Jahren hinziehen.

Einzelheiten zur fristlosen Kündigung finden Sie hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ao_vermiet.htm

Aber bedenken Sie, dass diese Firma Ihr Vertragspartner ist. Und deshalb benötigen Sie anwaltliche Hilfe.

Beate* 03.05.2010 18:56

AW: Wie läuft eine fristlose Kündigung ab
 
Hm, deshalb stelle ich die Frage ja hier, um das Einschalten eines Anwaltes evt. zu verhindern. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man gut beraten ist, wenn man sich selbst informiert und sowas selbst durchzieht. Der Anwalt schaut nur auf unser Geld und dem ist das egal, ob er Fehler macht.

Ich konnte aber unter dem obigen Link schon einige Antworten finden.

(1) Ich kann die fristlose Kündigung sofort schreiben. Sicherheitshalber werde ich einen Tag warten.

(2) Beim Rückstand von 2 MM muss ich keine Abmahnung schreiben.

(3) Fristlos ist fristlos. Ich werde ein Schreiben an die Adresse der Firma schicken und ein weiteres Schreiben für den Bewohner am Besten persönlich vorbei bringen, den Empfang quittieren lassen und den Mieter dazu auffordern, innerhalb weniger Stunden die Wohnung zu räumen. Da es eine möblierte Wohnung ist, dürfte das für ihn kein Problem sein.

(4) Das ist mir noch nicht ganz klar, was ist, wenn er nicht freiwillig auszieht. Ein Härtefall wird er nicht sein. Er hat keine Familie und er hat einen neue Arbeitgeber. Die Wohnung war keine Sozialwohnung. Zu dem Preis kriegt er sofort was anderes.

Bedarf die Durchsetzung einer fristlosen Kündigung tatsächlich einer langwierigen Räumungsklage? Wie lange dauert die?

Was kann mir passieren, wenn ich - im Falle, dass er nicht auszieht - persönlich seine 7 Sachen in Umzugskartons packe, ein neues Schloss einbaue und ihm eine Nachricht hinterlasse, wo er seine Kisten abholen kann? Gibt es da vielleicht eine Variante, sowas in Gegenwart einer Amtsperson zu machen?

(5) Da habe ich auch noch Klärungsbedarf. An der alten Adresse wird meine Nachricht evt. nicht mehr ankommen. Oder gibt es da eine automatische Weiterleitung aller Post an den Insolvenzverwalter? Wie bekomme ich heraus, wer der Insolvenzverwalter ist? Der sollte doch meine Kontaktperson sein, oder?

Beate* 04.05.2010 00:33

AW: Wie läuft eine fristlose Kündigung ab
 
Bezüglich Punkt 4 habe ich jetzt was gefunden. Es gibt ein Berliner Räumungsmodell und ein Vermieterpfandrecht, das man in dem Zusammenhang geltend machen muss. Dann muss ich nur das Schloß vom Gerichtsvollzieher auswechseln lassen und alles andere kann ich wohl selbst machen (die Wohnung räumen; die Sachen einlagern).

Nur, wie läuft das denn wieder ab? Hat das schon mal einer durchgezogen? Heißt das, ich schreibe in meine fristlose Kündigung, ich werde vom Vermieterpfandrecht Gebrauch machen? Dann hole ich mir mal schnell einen Gerichtsvollzieher (den für den stadtteil zuständigen) und der wechselt auch gleich das Schoß. ???

Freue mich auf Antwort.


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