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Helene 03.05.2010 20:05

Umzug wegen der Arbeit: Sonderkündigung?
 
Hallo, ich bin Französin. Ich bin in 2 Monaten mit mein Ausbildung fertig und habe heute erfahren, das mein Firma mich gerne in die Schweiss haben würde, das heißt in 2 Monaten. In Frankreich, habe ich für so ein Fall Sonderkündigung 1 Monat frist. Aber ich habe hier nicht gefunden. Heißt es das ich die 3 Monate noch zahlen muss, oder gibt es ein andere Lösung? Bitte Hilfe, ich bin ein bisschen verloren:confused:

Danke
Hélène:)

Regenmacher 12.05.2010 15:33

AW: Umzug wegen der Arbeit: Sonderkündigung?
 
Auch in diesem Fall beträgt die Frist 3 Monate. Zum Vergleich: Stirbt der Mieter gilt auch die 3 monatige Frist für die Erben.

Aber das heißt ja noch lange nicht, dass Sie nicht mit lieben Worten Ihren Vermieter von einer kürzeren Frist überzeugen könnten.

Wenn Sie also bis zum dritten Werktag im Juni kündigen ender der Vertrag am 31. August.

Recht-Einfach 12.05.2010 16:32

AW: Umzug wegen der Arbeit: Sonderkündigung?
 
Sie haben auch die Möglichkeit Ihrem Vermieter anzubieten einen Nachmieter aus eigener Kraft und auf eigene Kosten zu stellen.

Problem ist nur, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist einem oder mehreren potentiellen Nachmietern, die in das bestehende Vertragsverhältnis eintreten könnten, zuzustimmen.

Aber einen Versuch könnte es Wert sein und Fragen kostet bekanntlich nichts!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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