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Sonderkündigungsrecht für Mieter

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 05.04.2010, 20:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 1
Standard Sonderkündigungsrecht für Mieter

Guten abend, ich habe folgendes Problem:ich habe im Febr. einen Mietvertrag unterschrieben mit dem, vom Vermieter handgeschriebenen Zusatz: der Mieter kann die Räume sofort übernehmen, verpflichtet sich jedoch zu einer ordnungsgemäßen Renovierung. Die Mietzahlung beginnt zum 01.06.10, bis dahin wurde wegen der Renovierung Mietfreiheit zugesichert. Nun wollten wir an Karsamstag mit Freunden weiter renovieren und weitere, nichtbenötigte und für diese Wohnung neu angeschaffte Küchenmöbel einstellen. Dieses wurde uns vom Vermieter verboten weil er über Ostern Freunde in dieser Wohnung nächtigen lassen wollte. Zudem wurde uns vorgeworfen, dass wir die Kartons und zerlegten Schrankteile nicht dort hätten einstellen dürfen. Er unterstellte uns, wir würden ja schon dort wohnen(was aber gar nicht möglich ist). Drei Versuche unsererseits mit ihm darüber zu reden und uns diese "Einquartierung" zu verbitten, scheiterten an seiner ignoranten Haltung. Zu guter Letzt ging er sogar mit diesen Freunden, ungefragt,durch die Wohnung, zu dem frisch renovierten Schlafzimmer und bot dieses zur Übernachtung an. Habe ich das Recht dort gar nicht mehr einzuziehen? Er war übrigens öfter ohne unser Wissen in der Wohnung. Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.



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  #2  
Alt 05.04.2010, 20:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Sonderkündigungsrecht für Mieter

Wenn wir davon ausgehen, dass Sie einen korrekten Mietvertrag für diese Wohnung haben, dann müssen beide Seiten ihn auch erfüllen.

Das heißt auf der einen Seite, dass der Vermieter in Ihrer Wohnung nichts zu suchen hat. Und erst recht keine Freunde und Bekannte in Ihrer Wohnung nächtigen lassen darf.

Für ein Sonderkündigungsrecht wird das Verhalten des Vermieters sicherlich nicht reichen, Sie können aber fristgerecht zum 31. Juli kündigen und wenn Sie es sich nochmal überlegen sollten, dann auf jeden Fall das Schloss zu der Wohnung austauschen, damit der Typ ein dummes Gesicht macht, wenn er wieder verbotenerweise die Wohnung betreten will.

P.S. Mit der Renovierung sollten Sie natürlich im Falle Ihres Auszugs nicht mehr weiter machen.
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  #3  
Alt 05.05.2010, 09:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.05.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Sonderkündigungsrecht für Mieter

Hallo ich bin hier ganz neu und hoffe richtig.Ich habe auch eine Frage zu dem Sonderkündigungsrecht.Wir wohnen im 4 Stock in einer Dach Wohnung.Wir haben einen 19 Monate alten Sohn und ich bin im 6 Monat schwanger.Leider habe ich Gesundheitliche Probleme in dieser Schwangerschaft bekommen(Trombose im Bein).Wir könnten sofort eine Erdgeschoss Wohnung beziehen aber der Vermieter besteht auf die 3 Monate Kündigungsfrist.Doppelte Miete können wir aber nicht zahlen.Besteht hier in diesem Fall ein Sonderkündigungs Grund?
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  #4  
Alt 05.05.2010, 09:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Sonderkündigungsrecht für Mieter

Versuchen Sie über das Gesundheitsamt ein Attest des Amtsarztes zu bekommen, der Ihnen eine Gesundheitsgefährdung bescheinigt. Es muss aber der Amtsarzt und nicht Ihr Hausarzt sein.
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  #5  
Alt 05.05.2010, 19:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.05.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Sonderkündigungsrecht für Mieter

Also ich habe heute mit dem Gesundheitsamt telefoniert.Ich muß einen Anwalt einschalten.Naja mal schauen,was wir machen.Trotzdem Danke
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  #6  
Alt 05.05.2010, 22:38
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Sonderkündigungsrecht für Mieter

Vergessen Sie bitte nicht sich nach dem Amtsarzt zu erkundigen. Wenn dieser Ihnen die gesundheitliche Gefährdung bescheinigt, kann ein Anwalt unnötig sein.


Freundliche Grüße,


Meitrecht Einfach
__________________

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