Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Kündigung (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/)
-   -   Kündigung wegen Mietrückstand (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/kuendigung-wegen-mietrueckstand-575.html)

mundm 11.05.2010 17:32

Kündigung wegen Mietrückstand
 
hallo,
udn zwar ich brauche mal hilfe!
wir und 2kinder wohnen seit jan 2010 in einer neuen wohnung.

und zwar ging bei unserem arbeitgeber einiges schieff udn konnten dann im februar keine miete bezahlen udn auch keine rate für die noch ausstehenden kaution (noch ein drittel!)
leider hatten wir in der zeit selber nichts,aber seit dem märz zahlen wir jeden monat unsere miete halt immer mitte des monats obwohl wir zum 1des monats zahlen müßen. als wir anriefen bei den vermietern udn gesagt haben das die miete kommt hat sie gesgat das die kündigung schon raus ist aber hinfällig wird wenns bezahlt ist.wir sollten innerhalb von 15tagen raus!!!eine miete haben wir bezahlt. wir stehen nicht mehr wie 1 miete im rückstand. udn eben die restliche kaution.
jetzt hatte vermieter uns mitte des letzten monats mitgeteilt das wieder zwei mieten überfällig sind udn die restliche kaution! aber die miete war schon überwiesen also eigentlich nur 1 miete rückstand!

heute kam ein brief von amtsgericht! da steht 2 mieten fehlen(stimmt nicht hab ja die auszüge) und wegen der kaution!
gerade gestern haben wir wieder 1.miete bezahlt!!!
also immernoch eine im rückstand und die restliche kation!!!

kann unser vermieter jetzt wirklich kündigen?? ist das alles rechtkräftig??? kann mir uns einer helfen'?'?'?

bitte bitte!!!

ja cih wir wissen das es scheisse (darf ich das schreiben) ist das die miete nicht am 1ten da ist und das eine miete fehlt aber immoment fehlt es an geld überall und jetzt gerade wird es besser aber erst seit 3wochen!!!

mundm 11.05.2010 17:38

AW: Kündigung wegen Mietrückstand
 
achso noch was der noch offene betrag an kaution ist nicht höher wie die kaltmiete sondern weniger!!!

Recht-Einfach 11.05.2010 18:03

AW: Kündigung wegen Mietrückstand
 
Hallo,
generell hat der Vermieter das Recht eine Kündigung, auch fristlos, wegen Mietrückstand auszusprechen.

Mehr dazu können Sie hier nachlesen: Die fristlose Kündigung wegen Mietrückstand

Wenn bereits ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wurde, dann sollten Sie sich sputen die Rückstände schnellstmöglich zu bezahlen, auch wenn das Geld knapp ist.
Denn scheinbar scheint der Vermieter den gerichtlichen Klärungsprozess nicht zu scheuen.

Bzgl. der Rückstände, ob diese eine Monatsmiete oder zwei Monatsmieten betragen:
Wenn Sie Nachweise haben, dass die Miete immernoch "rechtzeitig" gezahlt wurde, dann haben Sie möglicherweise gute Chancen in der Wohnung zu bleiben. Die Frage ist nur, wie das ein Gericht sieht, wenn der Vermieter den Rechtstreit fordert - auch im Bezug auf die ausstehende Kaution!


Freundliche Grüße,


Meitrecht Einfach


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:12 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1