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Thorsten 25.09.2008 00:47

Wann kommen wir aus dem Mietvertrag raus?
 
Ein liebes Hallo in die Runde.

Schön, dass es dieses Forum gibt und die Möglichkeit seine Unwissenheit mit Wissen aufzufrischen :)

Es geht um Folgendes.
In unserem Mietvertrag steht folgendes:

§2
Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.2003
....

3. Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 24 Monaten geschlossen und läuft bis zum 01.05.2005. Er verlängert sich jeweils um 6 Monate, falls er nicht gekündigt wird.
....
5. Die Kündigung muß schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen. ....



Sooo. Jetzt habe ich gehört, dass die Kündigungsfrist auf 3 Monate verkürzt wurde. Gilt dies auch in diesem Fall? Und wenn ja, wäre es lieb, wenn ihr mir hier Beispiele nennen könntet, wie das dann aussehen würde.
Nehmen wir mal an, wir würden gerne Ende März 2009 ausziehen wollen, oder Ende Januar 2009, wann müssten wir dann spätestens die Kündigung abgegeben haben?

Ich hoffe, dieser Sachverhalt ist nicht ganz so schwer zu knacken und zu erklären und bedanke mich schon mal ganz lieb im Voraus für Zeit und Mühen.

liebe grüße
thorsten


p.s.: Es ist ein Mietvertrag für Wohnraum

Recht-Einfach 25.09.2008 13:57

Hallo Thorsten,

du hast Recht - die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Diese setzt aber voraus, dass in dem Mietvertrag nichts gegenteiliges geregelt ist.

In deinem Mietvertrag steht ja, dass die Kündigungsfrist 6 Monate beträgt. Das ist meiner Meinung nach zulässig und dementsprechend auch einzuhalten.


In diesem Fall sollte die Kündigung bis spätestens beim Vermieter sein:

Kündigung zu Ende März 2009 (31.03.2009):
Die Kündigung sollte spätestens am 03.10.2008 zugestellt sein (6 Monate abzgl. 3 Werktage für den Postversand)

Kündigung zu Ende Januar 2009 (31.01.2009):
Die Kündigung sollte spätestens am 03.08.2008 zugestellt sein (6 Monate abzgl. 3 Werktage für den Postversand)

Jedoch scheint sich das bei dir ein wenig anders zu Verhalten, denn so wie ich das verstehe ist dein Mietvertrag jeweils nur zum 30.04. und zum 30.10. eines Jahres zu kündigen, da er sich ja jeweils am 01.05. sowie 01.11. eines Jahres um weitere 6 Monate verlängert.

Das bedeutet, wenn du am 30.10. eines Jahres ausziehen möchtest, dass du spätestens am 03.05. die Kündigung zugestellt haben musst, da der Vertrag ab dem 01.11. und ohne 6 monatig vorher gekündigt zu haben, sich ja wieder um 6 Monate verlängert ...

Im letzten Punkt bin ich mir jedoch nicht 100%ig sicher.

Wenn du absolute Klarheit haben möchtest, dann empfehle ich dir einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen oder dich an einen der zahlreichen Mietervereine in deiner Region zu wenden.

Ich hoffe dennoch eine Hilfe gewesen zu sein und hoffe meine Ausführungen waren leicht verständlich ...


Liebe Grüße,


Mietrecht-Einfach

Thorsten 25.09.2008 15:10

Lieben Dank für die schnelle Antwort.
Habe hier etwas gefunden:

Zitat:

Neuregelung ab 1. Juni 2005:
Ab 1. Juni 2005 können nahezu alle Mieter ihren Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Damit ist von Gesetzes wegen klar gestellt, dass die 3-Monats-Frist für alle Standardmietverträge gilt, auch wenn in dem vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag längere, gestaffelte Kündigungsfristen vorgesehen sind. Ausgenommen bleiben hiervon lediglich vor diesem Zeitpunkt individuell vereinbarte Regelungen im Mietvertrag. Für den Vermieter bleibt es bei den gestaffelten Kündigungsfristen.
Gilt dies denn nicht dann auch bei uns?

Recht-Einfach 26.09.2008 12:47

Hallo Thorsten.

So wie ich das verstehe ändert sich das Mietrecht im Bezug auf deine Informationen ja nur für im Mietvertrag gestaffelte Kündigungsfristen.

z.B.
Kündigung nach einem Jahr innerhalb 3 Monate
Kündigung nach zwei Jahren innerhalb 6 Monate
Kündigung nach drei Jahren innerhalb 12 Monate

Und so wie ich das bei dir verstehe handelt es sich um eine individuelle Regelung, die nicht in diesen Bereich fällt.

Aber 100%ig sicher bin ich mir da leider auch nicht.

Aber es ist ja so, dass individuelle Regelungen eines Vertrags in der Regel nicht durch das Gesetz geändert werden dürfen, es sei denn sie sind nicht zumutbar und somit nichtig.
Diese Änderungen beziehen sich meiner Meinung nach nur auf standardisierte Mietverträge.

Wenn du eine 100%ig fachkundige Auskunft haben möchtest, dann muss ich dir nochmals empfehlen einen Fachanwalt Mietrecht aufzusuchen oder dich an einen Mieterverein in deiner Nähe zu wenden.
Insbesondere, wenn du mit dem Gedanken spielt deine Wohnung in absehbarer Zukunft zu kündigen! Da wäre es angebracht auf der sicheren Seite zu sein!


Lieben Gruß, Mietrecht-Einfach

Roccus 27.01.2009 17:10

§2
Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.2003
....

3. Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 24 Monaten geschlossen und läuft bis zum 01.05.2005. Er verlängert sich jeweils um 6 Monate, falls er nicht gekündigt wird.


Dabei handelt es sich um einen sogenannten Zeitmietvertrag, welche aber schon beendet ist. Danach wandelt sich dieser in einen unbefristeten Vertrag um. Nach neuen Recht gilt für Mieter generell eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Eine automatische Verlängerung ist nichtig.


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