Ausschluss von Kündigung für drei Jahre rechtens?
Hallo,
in meinem unterschriebenen Mietvertrag steht eine "Handschriftlich" vermerkte Mindestmietdauer. Hier der Auszug: Das Wohnraummietverhältnis beginnt am 01.11.2009 und läuft auf unbestimmte Zeit. Handschriftlich darunter: -->Für die Ersten 3 Jahre ist die Kündigung ausgeschlossen<-- Ist das so rechtens, oder kann ich doch die Kündigung der Wohnung unter Einhaltung der gesetzlichen 3monats Frist erheben, da für mich aus dieser Klausel nich 100%ig ersichtlich ist, für wen diesers Kündigungsausschluss zählt. Mieter, Vermieter oder in dieser Art für beide!? Vielen Dank vorab für die zahlreichen Antworten im Voraus! Gruß, Thomas |
AW: Ausschluss von Kündigung für drei Jahre rechtens?
Ein richtiger Kündigungsausschluss müßte für beide Seiten vereinbart sein.
Näheres dazu hier, unter dem Absatz: Befristeter Kündigungsausschluss http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ietvertrag.htm |
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