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-   -   Ausschluss von Kündigung für drei Jahre rechtens? (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/ausschluss-von-kuendigung-fuer-drei-jahre-rechtens-591.html)

detl 21.05.2010 08:57

Ausschluss von Kündigung für drei Jahre rechtens?
 
Hallo,

in meinem unterschriebenen Mietvertrag steht eine "Handschriftlich" vermerkte Mindestmietdauer.

Hier der Auszug:
Das Wohnraummietverhältnis beginnt am 01.11.2009 und läuft auf unbestimmte Zeit.
Handschriftlich darunter: -->Für die Ersten 3 Jahre ist die Kündigung ausgeschlossen<--

Ist das so rechtens, oder kann ich doch die Kündigung der Wohnung unter Einhaltung der gesetzlichen 3monats Frist erheben, da für mich aus dieser Klausel nich 100%ig ersichtlich ist, für wen diesers Kündigungsausschluss zählt. Mieter, Vermieter oder in dieser Art für beide!?

Vielen Dank vorab für die zahlreichen Antworten im Voraus!

Gruß,
Thomas

Regenmacher 21.05.2010 11:45

AW: Ausschluss von Kündigung für drei Jahre rechtens?
 
Ein richtiger Kündigungsausschluss müßte für beide Seiten vereinbart sein.

Näheres dazu hier, unter dem Absatz: Befristeter Kündigungsausschluss

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ietvertrag.htm


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