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3Sonne4 24.05.2010 00:46

Sonderkündigung wg. Praxis?
 
Hallo,
gibt es ein Sonderkündigungsrecht für Mieter, wenn sich eine Praxis im Haus eingemietet hat?:confused:
Es gab keine Rücksprachen
An manchen Tagen ist es unerträglich, da unter anderem auch regelmäßig die falsche Klingel betätigt wird und auch nach 18 Uhr noch etwas los ist!
Auch an Samstagen.

Vielen Dank für eure feedbacks...:)

Regenmacher 24.05.2010 10:06

AW: Sonderkündigung wg. Praxis?
 
Ich denke, dass Ihr Vermieter Sie nicht fragen muss, an wen er seine Räume vermietet. Ein Sonderkündigungsrecht wäre denkbar, wenn diese Praxis der Prostitution dienen würde.

Kündigen Sie fristgerecht zum 30. August und gut ist.


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