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KleineWolke 25.05.2010 14:38

Vermieterin will uns aus der Wohnung raushaben...
 
Hallo,

vor ca. 4 Wochen habe ich mit meinem Sohn eine neue Wohnung bezogen, die sich im Haus der Vermieterin befindet.
Die Vermieterin und wir sind die einzigen Bewohner des Zweifamilienhauses. Ihre Wohnung befindet sich unter unserer.

Vorübergehend ist meine Mutter mit eingezogen, da sie momentan keine Unterkunft hat. Geplant war, dass sie im Laufe der kommenden Woche wieder auszieht.
Die Vermieterin wurde darüber informiert und stimmte mündlich zu, dass es für eine Frist von 6 Wochen in Ordnung sei. Da meine Wohnung über 78 m² (4 Zimmer) verfügt, ist ausreichend Platz für eine dritte Person vorhanden.

Zwischenzeitlich beschwerte sie sich darüber, dass mein Sohn zu laut sei. Ich ermahnte daraufhin meinen Sohn, leiser zu sein. Er ist 6 Jahre alt und rennt natürlich hin und wieder in der Wohnung umher, in einem normalen Umfang, wie Kinder es eben tun.
Wochentags ist er außerdem von 7:30 bis ca. 16:30 in der Schule.

Gestern unterrichtete mich der Sohn meiner Vermieterin darüber, dass seine Mutter wünsche, dass wir wieder ausziehen.
Das Vertrauensverhältnis sei durch den seiner Ansicht nach unrechtmäßigen Einzug meiner Mutter nicht gegeben.
Er legte mir nahe zu kündigen mit der Begründung, dass ich dann besser etwas Neues finde als bei einer Kündigung seitens des Vermieters.
Auf meinen Einwand, dass meine Mutter bald ausziehe und meine Frage, was ich mir habe zu schulden kommen lassen bekam ich lediglich wieder die ausweichende Antwort, dass das Vertrauensverhältnis eben durch den Einzug meiner Mutter gestört worden sei. Außerdem gäbe es Probleme bei den Nebenkosten, da der Wasserverbrauch nicht separat für meine Wohnung abzulesen sei (es war aus technischen Gründen nicht möglich eine Wasseruhr in meiner Wohnung anzubringen).
Ich vermute aber stark, dass der wahre Grund der durch meinen Sohn verursachte "Lärm" ist.

Ich möchte das Mietverhältnis nach diesem Vorfall ebenfalls ungern aufrechterhalten, da es auch für meinen Sohn und mich keine gute Lebenssituation mehr darstellen würde.
Allerdings war der Umzug für mich mit erheblichen Kosten verbunden, die ich sonst nicht hätte zahlen müssen bzw die ich bei einem Umzug nochmals zahlen muss. Insgesamt sind das ca. 1000 Euro (Courtage, Klaviertransport, Nachsendeauftrag, Visitenkarten und Stempel mit der neuen Adresse, Abstand für fest installierte Einrichtung an den Vormieter)

Welche Möglichkeiten und Rechte habe ich?
Ich weiß, dass die Vermieterin mir kündigen kann, da sie im selben Haus wohnt. Welche Fristen müsste sie einhalten?
Habe ich die Möglichkeit, eine Art "Entschädigung" zu verlangen, weil ich so rasch wieder ausziehen soll?
Was raten Sie mir? Selber kündigen oder die Kündigung der Vermieterin abwarten?

Ich möchte ungern einfach so das Feld räumen, da es für mich offensichtlich ist, dass sie von Anfang an etwas gegen die Tatsache hatte, dass ein Kind mit einzieht.
Dies hätte sie meiner Meinung nach dem Makler sagen müssen, denn dann wären wir gar nicht erst eingezogen.

Danke schonmal für Hilfe!

Regenmacher 25.05.2010 15:03

AW: Vermieterin will uns aus der Wohnung raushaben...
 
Da Sie bereits wissen, dass in Ihrem Fall der Vermieter das Recht der besonderen Kündigung hat, beträgt diese Frist in Ihrem Fall 6 Monate. Bei der Kündigung muss sich der Vermieter lediglich auf den § 573a BGB berufen.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le.../k_einlwhg.htm

KleineWolke 25.05.2010 15:09

AW: Vermieterin will uns aus der Wohnung raushaben...
 
Ich nehme an, dass ich dann auch keine Chance auf irgendeinen Schadensersatz seitens des Vermieters habe?

Regenmacher 25.05.2010 17:05

AW: Vermieterin will uns aus der Wohnung raushaben...
 
Nein, leider nein.

KleineWolke 25.05.2010 17:55

AW: Vermieterin will uns aus der Wohnung raushaben...
 
Ist es denn besser, selber zu kündigen oder einfach die Kündigung der Vermieterin abwarten bzw ihr sagen, dass ich nicht vorhabe, zu kündigen?
Können mir dadurch tatsächlich Nachteile entstehen, wenn sie mir kündigt?

Regenmacher 25.05.2010 18:08

AW: Vermieterin will uns aus der Wohnung raushaben...
 
Ihre Frist beträgt 3 Monate, bei Kündigung durch Vermieter kommen noch mal 3 dazu. Nachteile entstehen Ihnen sicherlich nicht, hier geht es ja nicht um die Kündigung eines Arbeitsvertrages.

KleineWolke 25.05.2010 18:10

AW: Vermieterin will uns aus der Wohnung raushaben...
 
Was ist, wenn ich eine neue Wohnung mieten will? Entstehen dann durch die Kündigung des Vorvermieters Nachteile?
Oder ist es für ein neues Mietverhältnis irrelevant, wie das vorherige beendet wurde?

Regenmacher 25.05.2010 18:23

AW: Vermieterin will uns aus der Wohnung raushaben...
 
Nö, das eine hat mit dem anderen Mietverhältnis nichts zu tun. Und das sich der neue und alte Vermieter kurzschließen, können Sie eh nicht verhindern.

KleineWolke 26.05.2010 12:50

AW: Vermieterin will uns aus der Wohnung raushaben...
 
Das können die ja ruhig machen.
Wenn meine Vermieterin mich aus der Wohnung raushaben will wird sie dem neuen Vermieter wohl kaum was schlechtes erzählen ;)


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