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Beendigung des Mietverhältnisses

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 03.06.2010, 21:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.06.2010
Beiträge: 1
Standard Beendigung des Mietverhältnisses

Ich befinde mich in einer schwierigen Situation.
Am 15.09.2009 haben meine Freundin und ich eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus bezogen. Zum damaligen Zeitpunkt hatte ich neben meiner Rente noch einen Zuverdienst, welchen ich nun seit Dez.09 aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Bei meiner Partnerin auf der Firma gehen auch starke Gerüchte herum, das Personal abgebaut wird auch in ihrer Abteilung. Wir hätten nun die Chance preiswerteren Wohnraum zu beziehen allerdings kommt nun das Problem.
Im Mietvertrag des jetzigen Vermieters steht nun "In Abweichung von §9 dieses Vertrages schließen die Parteien das ordentliche Kündigungsrecht bis zum (maxm. 4 Jahre) aus. Eine ordentliche Lündigung ist erst ab dem 15.09.2013 möglich; ohne Angabe weiterer Gründe o.ä.
Meine Frage ist nun, wenn ich dem Vermieter wahrheitsgemäß mitteile,daß ich die Gesamtmiete nicht mehr aufbringen kann (unsere Ersparnisse sind aufgebraucht) daß er uns aus dem Mietvertrag entläßt, bevor er noch die Räumungsklage aussprechen muß. Wäre nett wenn uns jemand helfen könnte und einen Rat weiß.



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  #2  
Alt 06.06.2010, 22:10
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Beendigung des Mietverhältnisses

Hallo,

da dieser Kündigungsverzicht scheinbar beidseitig wirkt, scheint es keine Ausflüchte zu geben.

Ein Gespräch mit dem Vermieter kann sicher helfen, doch ist es durchaus möglich, dass er Sie nicht aus den vertraglichen Rechten und Pflichten entlässt.

Dies muss er auch nicht ... Doch wenn Sie Ihm die Gründe nachvollziehbar darlegen und Ihn davon überzeugen können, dass beide Parteien gewinnen könnten, halte ich die Aussicht auf einen Aufhebungsvertrag nicht für allzu unwahrscheinlich und drücke die Daumen.

Darüber hinaus bleibt auch noch die Option der Stellung von Nachmietern, bei welcher der Vermieter nicht zwingend mitspielen muss.

-> siehe auch: Nachmieter
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