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Katrin7930 13.06.2010 21:39

Darf ich in diesem Fall fristlos kündigen?
 
Hallo,

wir (4 Personen) sind im Nov. 2007 in eine 2-Raum-Whg. mit 50 qm gezogen. Im Mietvertrag wurde vereinbart das das Erdgeschoss noch zusätzlich zu unserer Wohnung im 1. OG zu einem wohnzimmer ausgebaut werden kann.
Nun hat der Vermieter uns den Kauf dieser Whg. angeboten und es wurde ein Vertragsentwurf dafür von einem Notar angefertigt.
Dort erfuhren wir das das Gebäude unter Denkmalschutz steht und das das Erdgeschoss im Grundbuch als Abstellraum bezeichnet wird und wir es deshalb nicht zu einem Wohnraum umbauen dürfen.

Nun würde uns interessieren ob wir die Whg. ohne einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen können, da wir ja unter anderen Vorraussetzungen den Mietvetrag geschlossen haben.

Wir würden und über eine antwort die uns schlauer macht sehr freuen...

Katrin7930

Regenmacher 14.06.2010 11:00

AW: Darf ich in diesem Fall fristlos kündigen?
 
Ob diese Gründe für eine fristlose Kündigung auch vor Gericht standhalten, wird Ihnen ein Anwalt für Mietrecht darlegen können, aber kein Forum. Bedenklich ist die Tatsache, dass Sie 2,5 Jahre in der Wohnung leben und demnach von einer arglistigen Täuschung wohl nicht ausgegangen werden kann.

Welche Gründe möglich wären, können Sie im Mietrechtslexikon nachlesen:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._ao_mieter.htm


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