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Riddick79 21.06.2010 19:57

Fristlose- oder Sonderkündigung bei Arbeitsplatzwechsel?
 
Hallo!
Kann ich als Mieter von einer fristlosen- oder Sonderkündigung gebrauch machen, wenn mir kurzfristig ein Arbeitsplatzwechsel in eine ganz andere Stadt bevorsteht? z.B. von München nach Bremen.

Regenmacher 21.06.2010 20:40

AW: Fristlose- oder Sonderkündigung bei Arbeitsplatzwechsel?
 
Nein,

da die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate beträgt ist eine fristlose Kündigung nicht möglich.

Bedenken Sie, auch beim Tod des Mieters verkürzt sich die Frist nicht, die dann von den Hinterbliebenen einzuhalten ist.


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