Fristlose- oder Sonderkündigung bei Arbeitsplatzwechsel?
Hallo!
Kann ich als Mieter von einer fristlosen- oder Sonderkündigung gebrauch machen, wenn mir kurzfristig ein Arbeitsplatzwechsel in eine ganz andere Stadt bevorsteht? z.B. von München nach Bremen. |
AW: Fristlose- oder Sonderkündigung bei Arbeitsplatzwechsel?
Nein,
da die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate beträgt ist eine fristlose Kündigung nicht möglich. Bedenken Sie, auch beim Tod des Mieters verkürzt sich die Frist nicht, die dann von den Hinterbliebenen einzuhalten ist. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:57 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1