Fristlose und außerordentliche Kündigung des Mieters wegen mehrerer Straftaten
Hallo zusammen , ich hab eine Frage. Wir haben seit mehreren Jahren einen Mieter.
Wir wollen vor Gericht gehen ihm sind mehrere Straftaten anzuhängen. Diebstahl er hat sowohl mehrere Eigentümer von uns und auch von den anderen Mietern in unserem Hause geklaut. Diese Mieter haben sich bei uns beschwert. Weiterhin hat er Sachen mehrere beschädigt von uns absichtlich und total kaputt gemacht. Er hat sich unerlaubt im privat Eigentum (Garten) was nicht im Mietvertrag steht heimlich Zugang verschafft ( Türen kaputt gemacht). Er hat mehrmals nachts und auch früh morgens Lärm gemacht im Hof, alle Mieter haben sich belästigt gefühlt. Er hat uns erpresst, wenn wir es wagen nicht nach seiner Pfeife zu tanzen und ihm alles zu erlauben will er keine Miete bezahlen. Dann kommt weiterhin eine Bedrohung, er bedrohte mich wenn ich nochmal vor meiner Haustür mein Auto parke zerkratzt er es weil er nicht durchkommt mit seinem Fahrrad. Dann bedrohte er uns er wird uns alle Fenster kaputt schlagen, wenn wir sein Fenster was er kaputt gemacht hat nicht auf unsere Kosten reparieren. Er hat uns mehrfach schlimm beledigt. Mehrfach meinen Hund geschlagen. Mehrfach uns mit Schlägen gedroht. Dann hat er mehrfach an unsere Wände gepinkelt. Dann hat er mehrfach hier im Hof, wo Familien und Kinder wohnen sich ausgezogen und ist nackt rumgelaufen. Mit anderen Worten hat er Diebstahl, Sachbeschädigung, Erpressung, Bedrohung, Beleidigung,sexueller Belästigung, Tierquälerei, Lärmbelästigung und Ruhestörung, unerlaubter Einbruch auf Privat Grundstück verschafft. Kann ich ihn bei sovielen Straftaten und Gefährdung meiner Familie und Mieter sofort vor die Tür setzen mit einem Anwalt ohne Räumungsklage? Grüße Bahar |
AW: Fristlose und außerordentliche Kündigung des Mieters wegen mehrerer Straftaten
Ohne Anwalt werden Sie kein Glück haben.
Sie können aufgrund der Vorfälle sicherlich fristlos kündigen, aber wenn der Mieter nicht auszieht, müssen Sie eine Räumungsklage übers Gericht machen. Und dazu werden Sie einen Anwalt benötigen. |
AW: Fristlose und außerordentliche Kündigung des Mieters wegen mehrerer Straftaten
nicht ganz richtig - regenmacher,
bedrohungen und beschädigungen erlauben dem vermieter zur fristlosen kündigung. sofort nachweisbar über anwalt kündigen lassen, räumungsklage sofort hinterher. gebrauch der mietsache bei mietrückständen verhindern....fertig. wenn zeugen für diebstahl, ruhestörung etc. gleich mit in die klage einlegen... bb netlover |
AW: Fristlose und außerordentliche Kündigung des Mieters wegen mehrerer Straftaten
Zitat:
Bitte etwas genauer lesen, bevor man antwortet. |
AW: Fristlose und außerordentliche Kündigung des Mieters wegen mehrerer Straftaten
stimmt....bei der fülle der buchstaben...
bb netlover |
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