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schnolfi 30.06.2010 20:23

Wohnung noch nicht bewohnbar - Kündigung möglich?
 
hallo ... meine freundin hat zum 1.6 einen mietvertrag unterschrieben ... doch war die renovierung noch nicht abgeschlossen ... nun ist auch noch ein brandschaden im keller des hauses aufgetreten wodurch die whg. erneut nicht genutzt werden kann ... ist in diesem fall eine kündigung möglich ???:confused:

Regenmacher 30.06.2010 20:35

AW: Wohnung noch nicht bewohnbar - Kündigung möglich?
 
Wenn die angemietete Wohnung zum Termin nicht beziehbar ist, fehlt der wichtigste Teil im Mietverhältnis, nämlich die Wohnung.

§ 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.


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