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rocky2829 11.11.2008 13:15

Fristlose Kündigung und Frist bis zum Auszug
 
Hallo Ihr,
wir haben unser Mietverhältnis, nach Rücksprache mit unserem Rechtsanwalt, aus wichtigem Grund ( mehrfacher Hausfriedensbruch durch unsere Vermieter ) fristlos gekündigt. Unser Rechtsanwalt hat gemeint, wir können ohne Probleme und in aller Ruhe nach etwas anderem schauen, nur sollte dies nicht länger wie ca. 6 Monate sein. Stimmt das? Die Vermieter wollen jetzt nämlich, daß wir bis 14.11. ausziehen.

Recht-Einfach 11.11.2008 13:56

Also die fristlose Kündigung durch den Mieter klingt für mich nach einem "sofort".
Wurde die fristlose Kündigung denn zu einem gewissen Termin angegeben, der ggf. unter Einhaltung der Frist bei ordentlicher Kündigung durch den Mieter nicht möglich gewesen wäre? Wie z.B. der 30.11. oder 31.12.?

Oder wurde die Wohnung zu "sofort" gekündigt ohne Terminangabe?

Ihr habt ja schon mit einem Fachanwalt für Mietrecht gesprochen - wie begründet er denn die ca. 6 Monate Frist bis zum Auszug?

Soweit ich weiß hat der Vermieter die Möglichkeit eine angemessene Frist zu setzen - diese kann auch 14 Tage oder einen Monat betragen. Der Begriff "angemessen" scheint jedoch nicht weiter definiert zu sein.

Wäre schön, wenn du mir diese Daten noch zur Verfügung stellst, damit ich mir ggf. eine bessere Meinung zu dem Sachverhalt bilden kann oder du dich noch einmal professionell von deinem Anwalt beraten lässt.


Lieben Gruß, Mietrecht-Einfach


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