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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
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#1
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§ im Mietvertrag: Gegenseitige Bevollmächtigung
jetzt habe ich unsren mietvertrag nochmals aufmerksam durchgelesen!
§19: sinngemäß - vermieter und mieter sind gesamtschuldner. erklärungen des mieters können 1 partei im vertrag mitgeteilt werden und gelten als abgegeben. dementsprechend gelten die mieter als gegenseitig bevollmächtigt. das heißt - ich kann den mietvertrag nur mit MEINER unterschrift kündigen und die kündigung ist wirksam auch ohne unterschrift des 2ten mieters? bb netlover |
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#2
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AW: § im Mietvertrag: Gegenseitige Bevollmächtigung
Hallo,
der exakte Wortlaut wäre sicher hilfreich gewesen, aber vielleicht hilft Ihnen ja das hier weiter: http://www.kanzlei-prof-schweizer.de....html?id=11776 Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#3
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AW: § im Mietvertrag: Gegenseitige Bevollmächtigung
Zitat:
das heisst, dass der vermieter eine rechnung nur an einen der vertragspartner zu richten braucht, um seinen anspruch geltend zu machen. er kann sich aussuchen, wen er z.b. für mietschulden haftbar machen möchte. so kann er seine forderungen an den richten, der gerade greifbar ist (z.b. wenn ein mietvertragspartner sich aus dem staub gemacht hat), oder den MV-partner, den er für so solvent hält, dass er die forderung bezahlen kann. |
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