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domi1979 11.09.2010 20:23

Kündigung
 
Ich bin mit 1,5 Monaten im Rückstand mit der Miete. Habe bis zum jetzigem Zeitpunkt keine schriftliche Abmahnungen vom Vermieter bekommen.
Heute hatte ich vom Vermieter folgendes Kündigungsschreiben bekommen wollte wissen ob dieses Schreiben rechtmässig ist.

Mietverhältnis

Sehr geehrte Familie meier

hiermit kündige ich unser Mietverhältnis zum 31.12.2010

1 Miete kommt zu spät, August nicht bezahlt
2 Wasserschäden durch Duschwasser
3 zu laut bei ihnen immer geschrei
4 150 für neue Heizungseinbau nicht bezahlt, laut Mietvertrag.

Wenn Sie nicht bis zum 31.12.2010 die Wohnung verlassen haben schalte ich das Wasser ohne Vorwarnung ab.

mfg
............

zu Punkt 1 Ich habe 1,5 Mieten Rückstand
zu Punkt 2 es liegen keine Wasserschäden vor
zu Punkt 4 Der Vermieter musste die Gastherme austauschen weil das Gerät kaputtging war ja auch über 22 Jahre alt

Was soll ich machen soll ich gar nicht reagieren auf die Kündigung und weiter in der Wohnung wohnen bleiben ? Die Rückstände der Miete werde ich nächste Woche begleichen da ich noch auf Insolvenzgeld von der Arge bekomme.

Regenmacher 12.09.2010 08:52

AW: Kündigung
 
Zitat:

Zitat von domi1979 (Beitrag 2168)
Ich bin mit 1,5 Monaten im Rückstand mit der Miete. Habe bis zum jetzigem Zeitpunkt keine schriftliche Abmahnungen vom Vermieter bekommen.

Muss er auch nicht, denn die Miete muss laut Gesetz spätestens am 4. des Monats auf dem Konto sein. Und 1,5 Monate Rückstand ist auch nur Augenwischerei, denn in rund 3 Wochen sind Sie mit 2 Mieten zurück und das heißt fristlose Kündigung.

Heute hatte ich vom Vermieter folgendes Kündigungsschreiben bekommen wollte wissen ob dieses Schreiben rechtmässig ist.

Mietverhältnis

Sehr geehrte Familie meier

hiermit kündige ich unser Mietverhältnis zum 31.12.2010

1 Miete kommt zu spät, August nicht bezahlt
2 Wasserschäden durch Duschwasser
3 zu laut bei ihnen immer geschrei Das ist nur Gebabbel und kein Grund für eine Kündigung
4 150 für neue Heizungseinbau nicht bezahlt, laut Mietvertrag. Mit einer neuen Therme hat der Mieter nichts am Hut, das ist einzig Sache des Vermieters. Auch wenn eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag vereinbart ist, gilt die nur für Armaturen, Schalter und Verschlüsse, nicht für eine neue Therme.

Wenn Sie nicht bis zum 31.12.2010 die Wohnung verlassen haben schalte ich das Wasser ohne Vorwarnung ab.

Wenn er das macht, macht er sich strafbar

mfg
............

zu Punkt 1 Ich habe 1,5 Mieten Rückstand
zu Punkt 2 es liegen keine Wasserschäden vor
zu Punkt 4 Der Vermieter musste die Gastherme austauschen weil das Gerät kaputtging war ja auch über 22 Jahre alt

Was soll ich machen soll ich gar nicht reagieren auf die Kündigung und weiter in der Wohnung wohnen bleiben ? Die Rückstände der Miete werde ich nächste Woche begleichen da ich noch auf Insolvenzgeld von der Arge bekomme.

http://www.mietrecht-ratgeber.de/mie...ontent_04.html

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le.../k_einlwhg.htm

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...eparaturen.htm

http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...opic_id=17979&

domi1979 12.09.2010 11:11

AW: Kündigung
 

Moinatsmiete beträgt 380 €
Ich habe heute mein Vermieter gefragt was wir ihm Schulden.
So jetzt kommt es August fehlten 202 € weil 178 € vom Amt auf das Konto des Vermieters ging. Im September das gleiche. also haben wir 404 € Schulden und das entspricht einer Monatsmiete Mietschulden und 24 €. Was ist jetzt das entspricht ja nicht das was uns der Vermieter im Kündigungsschreiben mitteilte.
Was ist jetzt zu machen bis darauf die Miete zu zahlen?


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