Wie komme ich aus dem Mietvertrag raus?
Hallo,
also ich habe folgendes Problem. Ich will aus privaten Gründen umziehen habe jedoch eine Mietdauer von 3 Jahren (bin seite einem Jahr drin). Wie komme ich hier raus? Dazu müsste ich der Hausverwaltung Mietinteressenten vorstellen. Wie läuft das ganze denn genau ab? Dann ist es auch noch so, dass im Mietvertrag Raufaser+weiß drin steht. Könnte ich mit dem Nachmieter ausmachen, dass ich ihm die Wohnung so überlasse, wie sie jetzt ist (mit anderen Farben gestrichen)? Meine andere Überlegung war, dass ich um diesen Nachmieter herum komme indem ich meinen ´nervenraubenden Nachbarn als Kündigungsgrund vorschiebe. Regelmäßige Lärmbelästigung und nächtliches Wachklingeln etc. und mehrmaliges Anrufen der Poliezei. Leider habe ich nichts schriftliches in der Hand, da ich alles mit der Hausverwaltung telefonisch abgesprochen bzw gemeldet habe. |
AW: Wie komme ich aus dem Mietvertrag raus?
Zitat:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...1/verzicht.htm http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...rist.htm#frist |
AW: Wie komme ich aus dem Mietvertrag raus?
Vielen Dank für die rasche Antwort.
Gut zu wissen, dass es kein Grund für eine fristlose Kündigung ist. Wäre es jedoch möglich, fristgerecht, aus diesem Grund zu kündigen und dabei keinen Nachmieter suchen? Es war damals zumindest abgespochen, bzw es wurde mir erzählt, dass ich dann für einen Nachmieter verantwortlich bin ihn aufzusuchen. Muss nochmal genau schauen ob es im Mietvertrag drin steht. Wenn nicht, dann gilt auch nicht der Satz, der mal von der Dame von der Hausverwaltung erwähnt wurde? Danke schonmal im Voraus! |
AW: Wie komme ich aus dem Mietvertrag raus?
Zitat:
www.mietrechtslexikon.de |
AW: Wie komme ich aus dem Mietvertrag raus?
Ich habe nochmal nachgelesen, ob die Regelung mit dem Nachmieter im Vertrag drin steht.
§2 Mietzeit: 2. Beide Parteien vereinbaren, dass ene ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses frühestens zum 30.09.2010 mit gesetzlicher Frist erklärt werden kann. Ein solcher Verzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss des Vertrages mit der Möglichkeit der Kündigung zum Ablauf dieses Zeitraumes erfolgen. 3. Für Zeitmietveträge nach § 575 BGB gilt eine gesonderte Vereinbarung. 4. Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen. Bei der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses richtet sich die Länge der Kündigungsfrist nach den zwingenden Vorschriften des BGBs. § 3 Außerordentliches Kündigungsrecht: Für den Fall der außerordentlichen Kündigung wegen Mietrückstandes umfasst die Miete auch die Betriebskostenvorauszahlungen, -pauschalen und Zuschläge Also bin ich nicht für das Aufsuchen eines Nachmieters verantwortlich? Bzw. wann kann ich denn kündigen? Es steht ja frühestens zum 09. 2012 drin. Gibt es da keine Möglichkeit auch früher raus zu kommen? |
AW: Wie komme ich aus dem Mietvertrag raus?
Zitat:
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