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-   -   Wie komme ich aus dem Mietvertrag raus? (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/wie-komme-ich-aus-dem-mietvertrag-raus-734.html)

SmoothGrey 17.09.2010 04:20

Wie komme ich aus dem Mietvertrag raus?
 
Hallo,

also ich habe folgendes Problem. Ich will aus privaten Gründen umziehen habe jedoch eine Mietdauer von 3 Jahren (bin seite einem Jahr drin). Wie komme ich hier raus?
Dazu müsste ich der Hausverwaltung Mietinteressenten vorstellen. Wie läuft das ganze denn genau ab?

Dann ist es auch noch so, dass im Mietvertrag Raufaser+weiß drin steht. Könnte ich mit dem Nachmieter ausmachen, dass ich ihm die Wohnung so überlasse, wie sie jetzt ist (mit anderen Farben gestrichen)?


Meine andere Überlegung war, dass ich um diesen Nachmieter herum komme indem ich meinen ´nervenraubenden Nachbarn als Kündigungsgrund vorschiebe. Regelmäßige Lärmbelästigung und nächtliches Wachklingeln etc. und mehrmaliges Anrufen der Poliezei. Leider habe ich nichts schriftliches in der Hand, da ich alles mit der Hausverwaltung telefonisch abgesprochen bzw gemeldet habe.

Regenmacher 17.09.2010 07:38

AW: Wie komme ich aus dem Mietvertrag raus?
 
Zitat:

Zitat von SmoothGrey (Beitrag 2194)
Hallo,

also ich habe folgendes Problem. Ich will aus privaten Gründen umziehen habe jedoch eine Mietdauer von 3 Jahren (bin seite einem Jahr drin). Wie komme ich hier raus?
Dazu müsste ich der Hausverwaltung Mietinteressenten vorstellen. Wie läuft das ganze denn genau ab?

Sie suchen per Inserat oder Internet einen (oder mehrere) Nachmieter. Mit einem davon wird Ihre Hausverwalung dann einen Mietvertrag abschließen und Sie sind raus.

Dann ist es auch noch so, dass im Mietvertrag Raufaser+weiß drin steht. Könnte ich mit dem Nachmieter ausmachen, dass ich ihm die Wohnung so überlasse, wie sie jetzt ist (mit anderen Farben gestrichen)?

Das müssen Sie mit der Hausverwaltung abklären, denn mit der haben Sie ein vertragsverhältnis, nicht mit dem Nachmieter.

Meine andere Überlegung war, dass ich um diesen Nachmieter herum komme indem ich meinen ´nervenraubenden Nachbarn als Kündigungsgrund vorschiebe. Regelmäßige Lärmbelästigung und nächtliches Wachklingeln etc. und mehrmaliges Anrufen der Poliezei. Leider habe ich nichts schriftliches in der Hand, da ich alles mit der Hausverwaltung telefonisch abgesprochen bzw gemeldet habe.

Das sollten Sie schleunigs vergessen, denn das sind keine Gründe für eine (fristlose) Kündigung.

Lesen Sie bitte in diesem Lexikon zum Thema Kündigung und Kündigungsverzicht:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...1/verzicht.htm

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...rist.htm#frist

SmoothGrey 17.09.2010 08:44

AW: Wie komme ich aus dem Mietvertrag raus?
 
Vielen Dank für die rasche Antwort.
Gut zu wissen, dass es kein Grund für eine fristlose Kündigung ist. Wäre es jedoch möglich, fristgerecht, aus diesem Grund zu kündigen und dabei keinen Nachmieter suchen?
Es war damals zumindest abgespochen, bzw es wurde mir erzählt, dass ich dann für einen Nachmieter verantwortlich bin ihn aufzusuchen. Muss nochmal genau schauen ob es im Mietvertrag drin steht. Wenn nicht, dann gilt auch nicht der Satz, der mal von der Dame von der Hausverwaltung erwähnt wurde?

Danke schonmal im Voraus!

Regenmacher 17.09.2010 08:54

AW: Wie komme ich aus dem Mietvertrag raus?
 
Zitat:

Zitat von SmoothGrey (Beitrag 2197)
Vielen Dank für die rasche Antwort.
Gut zu wissen, dass es kein Grund für eine fristlose Kündigung ist. Wäre es jedoch möglich, fristgerecht, aus diesem Grund zu kündigen und dabei keinen Nachmieter suchen?

Eine fristgerechte Kündigung wäre erst zum Ende des Kündigungsverzicht möglich.

Es war damals zumindest abgespochen, bzw es wurde mir erzählt, dass ich dann für einen Nachmieter verantwortlich bin ihn aufzusuchen. Muss nochmal genau schauen ob es im Mietvertrag drin steht. Wenn nicht, dann gilt auch nicht der Satz, der mal von der Dame von der Hausverwaltung erwähnt wurde?

Mündliche Absprachen können Sie in solch einem Fall vergessen. Entscheidend ist, was im Mietvertrag vereinbart ist. Und wenn dort von einer Nachmieterstellung die Rede ist, dann müssen Sie den besorgen.

Danke schonmal im Voraus!

Weitere Fragen sollten Sie sich mithilfe dieses Lexikon selbst beantworten:

www.mietrechtslexikon.de

SmoothGrey 18.09.2010 02:37

AW: Wie komme ich aus dem Mietvertrag raus?
 
Ich habe nochmal nachgelesen, ob die Regelung mit dem Nachmieter im Vertrag drin steht.


§2 Mietzeit: 2. Beide Parteien vereinbaren, dass ene ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses frühestens zum 30.09.2010 mit gesetzlicher Frist erklärt werden kann. Ein solcher Verzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss des Vertrages mit der Möglichkeit der Kündigung zum Ablauf dieses Zeitraumes erfolgen.
3. Für Zeitmietveträge nach § 575 BGB gilt eine gesonderte Vereinbarung.
4. Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen. Bei der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses richtet sich die Länge der Kündigungsfrist nach den zwingenden Vorschriften des BGBs.

§ 3 Außerordentliches Kündigungsrecht:
Für den Fall der außerordentlichen Kündigung wegen Mietrückstandes umfasst die Miete auch die Betriebskostenvorauszahlungen, -pauschalen und Zuschläge


Also bin ich nicht für das Aufsuchen eines Nachmieters verantwortlich?

Bzw. wann kann ich denn kündigen? Es steht ja frühestens zum 09. 2012 drin. Gibt es da keine Möglichkeit auch früher raus zu kommen?

Regenmacher 18.09.2010 08:18

AW: Wie komme ich aus dem Mietvertrag raus?
 
Zitat:

Zitat von SmoothGrey (Beitrag 2204)
Ich habe nochmal nachgelesen, ob die Regelung mit dem Nachmieter im Vertrag drin steht.


§2 Mietzeit: 2. Beide Parteien vereinbaren, dass ene ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses frühestens zum 30.09.2010 Das soll wohl 30.09.2012 heißen, richtig?

mit gesetzlicher Frist erklärt werden kann. Ein solcher Verzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss des Vertrages mit der Möglichkeit der Kündigung zum Ablauf dieses Zeitraumes erfolgen.
3. Für Zeitmietveträge nach § 575 BGB gilt eine gesonderte Vereinbarung.
4. Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen. Bei der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses richtet sich die Länge der Kündigungsfrist nach den zwingenden Vorschriften des BGBs.

§ 3 Außerordentliches Kündigungsrecht:
Für den Fall der außerordentlichen Kündigung wegen Mietrückstandes umfasst die Miete auch die Betriebskostenvorauszahlungen, -pauschalen und Zuschläge

Also bin ich nicht für das Aufsuchen eines Nachmieters verantwortlich?

Wenn Sie es unterlassen, können Sie die Wohnung nicht kündigen.

Bzw. wann kann ich denn kündigen? Es steht ja frühestens zum 09. 2012 drin. Gibt es da keine Möglichkeit auch früher raus zu kommen?

Die Möglichkeit hat Ihnen der Vermieter genannt, Nachmieter suchen und Sie sind raus.

Aber warum lesen Sie nicht die Informationen, die Sie im Mietrechtslexikon finden? Bitte warten Sie nicht darauf, dass ich Sie Ihnen vorlese.


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