Katzenhaltung trotz Tierverbot in Wohnung! Fristlos kündigen möglich?
Hallo kann man seine Wohnung (fristlos) kündigen wenn der Nachbar seinen Mietvertrag verletzt? In unserem Mietvertrag sind Haustiere verboten. Wobei ich mich darüber selbst ärgere jedoch halte ich mich daran. Jedoch eine andere Wohnungsmieterin hält eine Katze. Entweder streunert diese in den Gärten der NAchbarn rum oder sie verunreinigt unser Treppenhaus. Diese Katze uriniert regelmäßig vor unsere Tür und setzt Haufen in den Keller. Muss man sowas dulden? Oder kann man wenn man das beweisen kann (fristlos) Kündigen? Da der Mieter meint er kann nichts machen. MFG
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AW: Katzenhaltung trotz Tierverbot Wohnung fristlos kündige da NAchbar Vertrag verlet
Deswegen fristlos kündigen wird 100% nicht funktionieren. Gegen die Verunreinigungen können Sie etwas unternehmen (Mietminderung) gegen das Streunen durch die Gärten garantiert nichts.
Aber eine Katze, die durch Gärten tigert wird keine Geschäfte (klein, groß) ins Treppenhaus machen, dafür sind diese Tiere von Natur aus viel zu reinlich, weil sie ihr "Geschäft" stets vergraben. Sie mögen diese Mieterin mit der Katze nicht, richtig? |
AW: Katzenhaltung trotz Tierverbot Wohnung fristlos kündige da NAchbar Vertrag verlet
Nein persönlich habe ich nichts gegen diese Mieter. Wir unternehmen abends teilweiße sogar was miteinander. Nur mich regt das halt mit diesen Katzen auf. Wenn sie jedoch im Treppenhaus eingesperrt ist und nicht raus kann jedoch muss was soll sie dann machen auch wenn sie es normal verkräbt? Ich möchte diejenige da wir uns auch gut verstehen auch nicht wegen den Katzen mit ihnen streiten. Dann lieber weg und den Kontakt gehalten.
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AW: Katzenhaltung trotz Tierverbot Wohnung fristlos kündige da NAchbar Vertrag verlet
Die Frage ist natürlich auch, ob nur in Ihrem Vertrag die Haustierhaltung untersagt ist, oder auch in dem Vertrag der Mitmieterin?
Möglicherweise wurde diese Klausel ja nicht in jedem Mietvertrag abgefasst. Das mit der Verunreinigung sollten Sie möglicherweise auch versuchen mit Ihrer Mitmieterin direkt zu klären. Wenn das Verhältnis gut ist, wie Sie sagen, dann sollte einem klärenden Gespräch ja nichts im Wege stehen! Des Weiteren möchte ich Sie auch einmal auf unseren kurzen Artikel aus unserem Mietrecht Lexikon hinweisen: Katzen und Katzenhaltung im Mietrecht Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach |
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