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nadinegläßer 25.09.2010 12:18

Wie Kündigen bei dringendem Eigenbedarf
 
Meine Schwiegermutter hat einen Mitbewohner, jetzt ist sie schwer Erkrankt und möchte in Ihrer Wohnung wieder allein leben, wenn sie aus dem Krankenhaus kommt, da ihr Mitbewohner sie die letzten Monate beschimpft und ihr das Leben schwer gemacht hat. Nun braucht sie natürlich Ruhe, aber wir wissen nicht ob wir uns in dem Fall auch an 3 Monate Kündigungsfrist halten müssen?

Regenmacher 25.09.2010 14:04

AW: Wie Kündigen bei dringendem Eigenbedarf
 
Besteht ein Mietvertrag mit dem Mitbewohner, ist er quasi ein Untermieter, oder wie muss man sich das vorstellen?

nadinegläßer 26.09.2010 10:26

AW: Wie Kündigen bei dringendem Eigenbedarf
 
Ja er ist Untermieter bei meiner Schwiegermutter, aber mein Freund ist der Vermieter

Regenmacher 26.09.2010 15:22

AW: Wie Kündigen bei dringendem Eigenbedarf
 
Die Kündigungsfrist beträgt auch bei Untervermietung 3 Monate. Ausnahme wäre die Vermietung eines möblierten Zimmers, hier gilt Kündigung bis zum 15. des Monats zum Monatsende.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._untermiet.htm


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