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NaFFster 25.09.2010 14:55

verkürzte Kündigungsfrist bzw. Kautionskürzung
 
Hallo zusammen,

ich habe zwei Fragen. Aber zuerst der Sachverhalt.

Wir sind vor einigen Monaten in unsere neue Wohnung gezogen. Schon kurz nach dem Einzug ist uns aufgefallen, dass es in unserem Laubengang (wir wohnen ganz am Ende) extrem stinkt. Der Geruch ist nicht definierbar, aber unerträglich. Er scheint von einem sehr alte Nachbarspaar zu kommen. Wir haben die Verwaltung ereits 2 mal drauf angesprochen und eine Email gesendet, sich dem Sachverhalt anzunehmen. Bisher kam keine Reaktion. Lediglich der Hausmeister gab uns recht, dass es von den Nachbarn kommt.

Nun wäre meine Fage, ob dieser Sachverhalt für eine fristlose Kündigung bzw. kürzere Kündigungsfrist ausreicht? enn ja, müssen wir dann auch sofort ausziehen oder können wir warten,bis wir eine neue Wohnung gefunden haben. Höchstwahrscheinlich könnten wirschon zum 01.12. eine neu Wohnug beziehen. Bei eine jetzigen Kündigng wäre die Frist bis zum 31.12.

Wir haben ein Urteil gefunden, welches uns ermöglicht die Kaltmiete um 20% zu kürzen. Dies würden wir auch ab nächsten Monat tun. Hierzu nun meine zweite Frage: Darf der Vermieter die Mietsicherheit einbehalten, wenn man die Miete gekürz hat oder muss er dieses Geld einklagen. Wir möchten halt nicht, dass er die Mietkaution um den verminderten Mietanteil einbehält und wir dieses Geld einklagen müssten.

Vielen Dank schon mal im Voraus für helfende Beiträge und Antworten.

Gruß
Stefan

Regenmacher 25.09.2010 16:00

AW: verkürzte Kündigungsfrist bzw. Kautionskürzung
 
Grund für eine fristlose Kündigung kann ich nicht erkennen.

Bei einer Mietminderung sollten Sie sich an das Prozedere halten, das Sie in den Links nachlesen können:

http://de.wikipedia.org/wiki/Mietminderung

http://www.bild.de/BILD/ratgeber/gel...e-richtig.html

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm


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