Kündigung wegen Eigenbedarf
Hallo zusammen,
ich besitze eine ETW (102qm) die ich im Nov. 1999 an meine jetzige Mieterin vermietet habe. Mein Sohn möchte aus seinem Elternhaus wegen Platzmangel ausziehen und mit seiner Freundin in meine ETW einziehen. Lt. Mietvertrag habe ich damals mit meiner Mieterin (3 Kinder) einen Vertrag mit unbefristeter Mietdauer vereinbart. Ich möchte meiner Mieterin am 01. November 2010 zum 01. Februar 2011 kündigen. Kann ich ihr zu diesem Zeitpunkt kündigen. Für Antworten danke ich. |
AW: Kündigung wegen Eigenbedarf
Ich würde die Kündigung auf den 31. Januar terminieren und in dem Kündigungsschreiben den genauen Grund, nämlich den Eigenbedarf des Sohnes angeben.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...g_eigenbed.htm |
AW: Kündigung wegen Eigenbedarf
Hier finden Sie auch noch einige Informationen zu dem Thema:
Die ordentliche Kündigung durch den Vermieter Punkt 2 betrifft den Eigenbedarf und könnte für Sie interessant sein. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach |
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