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machein 29.10.2010 15:04

Kündigung wegen Eigenbedarf
 
Hallo zusammen,
ich besitze eine ETW (102qm) die ich im Nov. 1999 an meine jetzige Mieterin vermietet habe. Mein Sohn möchte aus seinem Elternhaus wegen Platzmangel ausziehen und mit seiner Freundin in meine ETW einziehen.
Lt. Mietvertrag habe ich damals mit meiner Mieterin (3 Kinder) einen Vertrag mit unbefristeter Mietdauer vereinbart. Ich möchte meiner Mieterin am 01. November 2010 zum 01. Februar 2011 kündigen. Kann ich ihr zu diesem Zeitpunkt kündigen.

Für Antworten danke ich.

Regenmacher 29.10.2010 17:52

AW: Kündigung wegen Eigenbedarf
 
Ich würde die Kündigung auf den 31. Januar terminieren und in dem Kündigungsschreiben den genauen Grund, nämlich den Eigenbedarf des Sohnes angeben.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...g_eigenbed.htm

Recht-Einfach 31.10.2010 12:30

AW: Kündigung wegen Eigenbedarf
 
Hier finden Sie auch noch einige Informationen zu dem Thema:
Die ordentliche Kündigung durch den Vermieter

Punkt 2 betrifft den Eigenbedarf und könnte für Sie interessant sein.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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