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stffn 31.10.2010 13:50

Außerordentliche Kündigung wegen Nebenkosten
 
Guten Tag!
Ich habe folgendes Problem:
Das Mietverhältnis hat vor knapp 13 Monaten begonnen, im Mietvertrag ist festgelegt, dass beidseitig für die dauer von 12 Monaten ab Mietbeginn (01.10.2009) auf das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses vertichtet wird.
Diese Zeit ist also schonmal um.
Des weiteren ist eine Kündigungspflicht von 3 Monaten einzuhalten.
Jetzt habe ich einen Brief bekommen, dass die Nebenkosten zum 1.12. um 45€ erhöht werden, zudem ist eine Nachzahlung in höhe von 125€ zu leisten.
Dazu kommt noch, dass die Abschlagzahlung für das Gas (Gasetagenheizung) um 76€ pro Monat gestiegen ist.

Meine Frage ist, ob es nun eine Möglichkeit gibt, die 3-monatige Frist zu verkürzen und somit schon früher aus dem Mietverhältnis auszusteigen?

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Schönen Sonntag!

Regenmacher 31.10.2010 14:51

AW: Außerordentliche Kündigung wegen Nebenkosten
 
Zitat:

Zitat von stffn (Beitrag 2376)
Guten Tag!
Ich habe folgendes Problem:
Das Mietverhältnis hat vor knapp 13 Monaten begonnen, im Mietvertrag ist festgelegt, dass beidseitig für die dauer von 12 Monaten ab Mietbeginn (01.10.2009) auf das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses vertichtet wird.
Diese Zeit ist also schonmal um.

Richtig erkannt, warum haben Sie nicht sofort bis zum dritten Werktag des Oktober gekündigt, verschlafen?

Des weiteren ist eine Kündigungspflicht von 3 Monaten einzuhalten.

Das ist auch korrekt.

Jetzt habe ich einen Brief bekommen, dass die Nebenkosten zum 1.12. um 45€ erhöht werden, zudem ist eine Nachzahlung in höhe von 125€ zu leisten.

Bei einer Nachzahlung von "nur" 125,- Euro wäre eine Erhöhung der Vorauszahlung um 10,- Euro denkbar. Bitte lesen Sie das Schreiben etwas genauer, hier stimmt was nicht!

Dazu kommt noch, dass die Abschlagzahlung für das Gas (Gasetagenheizung) um 76€ pro Monat gestiegen ist.

Auch das kann nicht stimmen! Alleine die Erhöhung (12*76 = 912,- Euro) würde ausreichen, um ein ganzes Jahr zu heizen.

Meine Frage ist, ob es nun eine Möglichkeit gibt, die 3-monatige Frist zu verkürzen und somit schon früher aus dem Mietverhältnis auszusteigen?

Mit der obigen Begründung, das meinen Sie doch nicht ernst? Betriebskosten sind solche Kosten, die der Mieter verursacht und an denen der Vermieter nicht verdient!

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Schönen Sonntag!

Also ganz ehrlich, wenn ich meine Hose mit der Kneifzange anziehen würde, würde ich Ihnen vielleicht glauben. Aber ich denke eher, dass Sie entweder die Schreiben von Vermieter und Gaslieferant nicht richtig gelesen/verstanden haben, oder Sie wollen nur veräppeln.

stffn 31.10.2010 15:24

AW: Außerordentliche Kündigung wegen Nebenkosten
 
Danke für die Antwort, aber veräppeln möchte ich hier bestimmt nicht.
In dem Schreiben vom Vermieter steht wörtlich:
"[...] Aus der Abrechnung und unter Berücksichtigung Ihrer Vorauszahlungen ergibt sich eine Nachzahlung in Höhe von 125,23€.
[...] Um eine Nachforderung bzw. Rückzahlung für die kommenden Jahre zu vermeiden, werden wir im Rahmen dieser Nebenkostenabrechnung gem. § 560 Abs. 4 BGB Ihre Nebenkostenvorschüsse mit Wirkung zum 01.12.2010 anpassen. Die Anpassung wurde auf Basis Ihrer Kostenanteile berechnet.
Ihre neue Gesamtmiete ab dem 01.11.2010 beträgt ..."
Die Abrechnung für das Gas scheint auch korrekt zu sein, ich habe mich bei verschiedenen Quellen über den durchschnittlichen Gasverbrauch bei einer Wohnung dieser Größe informiert, das kommt hin. Die Abschlagzahlung der letzten 12 Monate war einfach viel zu niedrig angesetzt (genau die Hälfte von der neuen).
Alles in allem ist die Wohnung den jetzigen Preis meiner Meinung nach nicht mehr Wert, weshalb ich so schnell wie möglich aus dem Mietverhältnis raus möchte.
Das die Betriebskosten vom Mieter verursacht werden ist mir auch klar, trotzdem ist eine plötzliche Erhöhung um über 100€ im Monat für einen Studenten schwer zu tragen und war zudem nicht voraussehbar. Das Geld kann ich nur mit Not aufbringen und hat u.a. zur Folge, dass ich mehr Arbeiten muss, was ich mir neben dem Studium eigentlich nicht leisten kann.

Deshalb war meine Hoffnung, die Kündigungsfrist verkürzen zu können und dies evtl. mit der Erhöhung der Kosten zu begründen.

Die Sache wird vor allem deshalb so kompliziert, weil ich noch zwei Mitbewohner habe. Der eine hat schon vor einiger Zeit gesagt, dass er Ende des Jahren auszieht. Dafür wollten wir eigentlich einen neuen Mitbewohner suchen, da aber diese Woche die Rechnungen gekommen sind, haben wir uns dazu entschlossen, die Wohnung aufzugeben. durch die 3-monatige Frist hätten wir dann aber einen Monat zu zweit die Miete zu tragen. Das ist so nicht möglich.

Könnte denn beispielsweise Schimmel im Bad ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein?

Regenmacher 31.10.2010 18:17

AW: Außerordentliche Kündigung wegen Nebenkosten
 
Zitat:

Zitat von stffn (Beitrag 2378)
Die Abrechnung für das Gas scheint auch korrekt zu sein, ich habe mich bei verschiedenen Quellen über den durchschnittlichen Gasverbrauch bei einer Wohnung dieser Größe informiert, das kommt hin. Die Abschlagzahlung der letzten 12 Monate war einfach viel zu niedrig angesetzt (genau die Hälfte von der neuen).

Und da wundern Sie sich? Wenn Sie 1 Jahr lang zu wenig vorausgezahlt haben, dann ist es doch wohl logisch, dass im zweiten Jahr das böse Erwachen kommt. Aber warum haben Sie nicht schon im Laufe des Jahres den Gaszähler beobachtet, dann hätten Sie doch den Verbrauch abschätzen können.

Alles in allem ist die Wohnung den jetzigen Preis meiner Meinung nach nicht mehr Wert, weshalb ich so schnell wie möglich aus dem Mietverhältnis raus möchte.

So schnell es der Gesetzgeber regelt und das sind 3 Monate. Bis zum dritten Werktag im November beweisbar beim Vermieter gekündigt und Ihr letzter Tag wäre der 31.01.2011.

Das die Betriebskosten vom Mieter verursacht werden ist mir auch klar, trotzdem ist eine plötzliche Erhöhung um über 100€ im Monat für einen Studenten schwer zu tragen und war zudem nicht voraussehbar. Das Geld kann ich nur mit Not aufbringen und hat u.a. zur Folge, dass ich mehr Arbeiten muss, was ich mir neben dem Studium eigentlich nicht leisten kann.

Deshalb war meine Hoffnung, die Kündigungsfrist verkürzen zu können und dies evtl. mit der Erhöhung der Kosten zu begründen.

Das ist aber kein anerkannter Grund für eine fristlose Kündigung.

Die Sache wird vor allem deshalb so kompliziert, weil ich noch zwei Mitbewohner habe. Der eine hat schon vor einiger Zeit gesagt, dass er Ende des Jahren auszieht. Dafür wollten wir eigentlich einen neuen Mitbewohner suchen, da aber diese Woche die Rechnungen gekommen sind, haben wir uns dazu entschlossen, die Wohnung aufzugeben. durch die 3-monatige Frist hätten wir dann aber einen Monat zu zweit die Miete zu tragen. Das ist so nicht möglich.

Könnte denn beispielsweise Schimmel im Bad ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein?

Garantiert nicht, denn bei Schimmel im Bad gehen die meisten Gerichte davon aus, dass der Mieter der Verursacher ist.

Bevor Sie sich den Kopf zerbrechen, wie Sie die Mietzeit verkürzen können, sollten Sie den Tatsachen (Gesetzen) ins Auge sehen, die Sie im folgenden Lexikon unter K wie Kündigung finden:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...talog_neu2.htm

stffn 31.10.2010 18:28

AW: Außerordentliche Kündigung wegen Nebenkosten
 
Ok, dann werde ich das wohl so machen müssen.
Mit dem Gas ist es mir eine Lehre, ich habe denen geglaubt, dass sie es nach dem Vorbewohner (angeblich eine Familie) berechnet haben. Den fehler werde ich nicht nochmal machen.
Danke für die Tips, schönen Abend.


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