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Linee 10.01.2009 14:28

Kündigung der Wohnung während Schwangerschaft
 
Ich hab gestern die fristlose Kündigung im Briefkasten gehabt,wäre 2 Monatsmieten im Rückstand.
Ich weiß es ist falsch aber die letzten 4 Mieten also Sep. - Okt. - Nov. - Dez konnte ich immer erst anstatt Anfang des Monats, Ende des Monats(aber noch im laufenden Monat) bezahlen, habe auch jede Miete,wenn auch verspätet zahlen können. Das heißt der Dez. (22.12.08 überwiesen) bezahlt und nur der Januar fehlt bisher. Ich hab auch keine Abmahnung, nur die Bitte pünktlich zu zahlen, bekommen. Nun soll ich bis 21.01.09 die Wohnung komplett geräumt haben. Ich bin in der 32 Schwangerschaftswoche also im achten Monat und weiß gar nicht wie ich das machen soll. Was kann ich tun und ist das rechtens?????
Liebe Grüße Linee

Recht-Einfach 10.01.2009 21:09

Hallo Linee,

Wir haben einen kleinen Artikel zum Thema Mietschulden hier bei Mietrecht-Einfach:
Mietschulden

Den möchte ich dir als erstes ans Herz legen. Und aus diesem Artikel geht auch hervor, dass ein Vermieter erst bei Mietschulden in Höhe einer Monatsmiete kündigen kann. Und das erst nach einem Verzug von 2 Monaten. Das sehe ich bei dir nicht gegeben.

Ebenso haben wir Informationen zur Räumungsfrist:
Räumungsfrist

Auch diesen Artikel empfehle ich dir, denn darin ist auch der Hinweis auf eine übliche Räumungsfrist bei Zahlungsverzug -> 2 Monate und eine mögliche Verlängerung bei Härtefällen wie z.B. Schwangerschaft.

Mein Tipp an dich:
Einen Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen und eine Säumnisaufstellung von deinem Vermieter zu fordern, in welcher er dir aufzeigt, wie sich der Betrag aus 2 Monatsmieten zusammensetzt, den du ihm schuldig bist.

Wenn es so ist wie du sagst und nur der Januar offen ist, so sehe ich seine fristlose Kündigung als unbegründet an!

Solltest du dich jedoch irren und der Vermieter kann 2 säumige Mieten nachweisen, oder auch eine, die länger als 2 Monate im Verzug war, so rate ich dir dich an einen Mieterverein in deiner Umgebung zu wenden und mich detailliert über die Räumungsfrist zu erkundigen. Insbesondere im Bezug auf deine Schwangerschaft!


Ich hoffe ich war eine kleine Hilfe und würde mich freuen, wenn du mir sagst, wie es bei dir weitergegangen ist.


Mietrecht-Einfach

Roccus 13.03.2009 08:38

Zitat:

Zitat von Linee (Beitrag 197)
Was kann ich tun und ist das rechtens?????
Liebe Grüße Linee

Zur rechtlichen Problematik hat sich Mietrecht-Einfach schon geäußert. Es ist nichts hinzuzufügen.
Ich möchte eher auf den Ruf Was kann ich tun? eingehen.
Mir ist unverständlich, wieso die Zahlung der Miete erst die letzten Tage im Monat erfolgt ?
Damit verschiebt sich doch alles nur.
Wenn man die Miete einen Monat im voraus zur Seite legt, wird die Mietzahlung für den nächsten Monat immer pünktlich am Monatsanfang erfolgen können. Andernfalls wird das Problem nur verschoben, aber nicht aufgehoben und verursacht Ärger beim Vermieter und auch sich selbst.


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