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-   -   Außerordenliche Kündigung wegen Heizung möglich? (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/ausserordenliche-kuendigung-wegen-heizung-moeglich-858.html)

Valentino 28.12.2010 22:11

Außerordenliche Kündigung wegen Heizung möglich?
 
Hallo,
meine Mieterin möchte die Wohnung zum 31.01.2011 kündigen,was sie mir am 23.12.2010 schriftlich mitteilte,
mit der Begründung das es letztes Jahr mehrmals 16-18 Grad in der Wohnung war und angeblich in diesem Jahr einmal für 3-4 Tage auch so kalt gwesen sein soll.Letztes Jahr ist die Heizung 3 mal durch einen Defekt ausgefallen, der aber noch am selben Tag repariert wurde.Weiterhin hat sie die Temperatur direkt am Fenster und auch am Boden gemessen, was nach Überprüfung mit einem Termometer raummittig in Sitzhöhe, einen Temperaturunterschied von 4-5 Grad
ergab.Da ich ihr nicht garantieren kann das die Heizung nicht wieder ausfällt, will sie jetzt aus diesem Grund außerordentlich kündigen.
Sie hat aus dem selben Grund mir diesen Monat 130 Euro weniger Miete überwiesen mit der Begründung 20% Mietminderung stehen Ihr deshalb zu.
Meiner Meinung nach will sie ,was sie schon vor einiger Zeit erwähnte, mit Ihrem Freund zusammen ziehen und sich die Kündigungsfristen sparen.Ich habe den Temperaturunterschreitungen bis jetzt immer glauben geschenkt,da ich zu diesem Zeitpunkt immer für einige Tage unterwegs war und es nicht sofort kontrollieren konnte und sogar Dreifachverglsungen einbauen lassen und trotzdem soll es noch einmal vor einer Woche vorgekommen sein das es im Bad kalt war.
Hat sie das Recht aus diesen Gründen, die ja auch zu beweisen sein müssen, außerordenlich zu kündigen?War die Mietminderung von 130,- Euro für angeblich 4 Tage 16-18 Grad gerechtfetigt(Kaltmiete 400,-Euro Warm inklusive allem 630,-Euro)

Regenmacher 29.12.2010 10:40

AW: Außerordenliche Kündigung wegen Heizung möglich?
 
1. Die Mietminderung wurde völlig falsch berechnet. Man kann nur taggenau mindern und das wären in diesem Fall 16,80 Euro.

2. Die Temperatur müsste in der Raummitte in der Höhe von ca. 1,20 m gemessen werden, um zu einer Mietminderung zu führen.

3. Sie müssen unbedingt einen Anwalt für Mietrecht einspannen. Der wird Ihrer Mieterin schon klar machen, dass Sie bis zum 31.03.2011 die Miete zu bezahlen hat.

Valentino 29.12.2010 13:41

AW: Außerordenliche Kündigung wegen Heizung möglich?
 
Hallo vielen Dank für die Info und was ist mit der außerordentlichen Kündigung ist die gerechtfertig?Ich denke eher nicht auf Grund der Vorkommnisse.Und niemand kann garantieren das eine Heizung nie wieder ausfällt bzw.einen Defekt bekommt.

Recht-Einfach 29.12.2010 14:54

AW: Außerordenliche Kündigung wegen Heizung möglich?
 
Hallo Valentino,

Sie sollten wie mein Vorredner schon sagt durchaus einen Fachanwanwalt Mietrecht einschalten!

Hier aber nochmal zur Auffrischung des Basiswissens eines Vermieters die Informationen zur Sonderkündigung in der Übersicht: Informationen und Vordruck zur Sonderkündigung durch den Mieter


Mietrecht Einfach

Valentino 14.01.2011 14:29

AW: Außerordenliche Kündigung wegen Heizung möglich?
 
Hallo ich habe eine weitere Frage,meine Mieterin zieht jetzt einfach aus und will sich nicht an die Kündigungsfristen halten.Sie hat für diesen Monat noch keine Miete bezahlt und ist gerade am Umziehen,kann ich hier mein Vermieterpfandrecht aussprechen mit einem Zeugen dabei und Sachen nennen
die ich damit belege,oder wie geht das bzw.welche Möglichkeiten habe ich sonst?Ein Anwalt ist schon eingeschaltet der Ihr schriftlich verdeutlicht das Sie die Fristen einzuhalten hat.

Regenmacher 14.01.2011 14:48

AW: Außerordenliche Kündigung wegen Heizung möglich?
 
Dann sollten Sie auch bitte diesen Anwalt seine Arbeit machen lassen und nicht Ratschläge von Laien suchen.

Valentino 14.01.2011 15:50

AW: Außerordenliche Kündigung wegen Heizung möglich?
 
Hätte ja sein können das hier jemand Erfahrung gemacht hat oder weiß was sonst noch geht.

Danke

Recht-Einfach 15.01.2011 19:17

AW: Außerordenliche Kündigung wegen Heizung möglich?
 
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass kein Laie ggf. einen unrichtigen Tipp geben möchte, wenn es um Geldbeträge in vierstelliger Höhe geht, was ich bei 3 potentiellen Monatsmieten mal voraussetze.

Über ein Vermieterpfandrecht kann ich leider auch keine genauen Auskünfte geben, bin aber der Meinung, dass dieses mit einer Räumungsklage verknüpft sein könnte. Auch hier sollten Sie professionellen Rat suchen, um Ihre Anliegen rechtsicher geltend zu machen!


Mietrecht Einfach


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