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-   -   Vermieter geht ohne wichtigen Grund in die Wohnung - fristlose Kündigung? (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/vermieter-geht-ohne-wichtigen-grund-die-wohnung-fristlose-kuendigung-889.html)

lorenz_lorenz 13.01.2011 10:47

Vermieter geht ohne wichtigen Grund in die Wohnung - fristlose Kündigung?
 
guten tag 13.01.2011

wir haben unsere wohnung fristgerecht auf den 1. märz gekündigt.
da unsere neue wohnung für uns schon frei war haben wir letzten samstag das meiste unserer sachen gepackt, jetzt sind nur noch keller und 1 kinderzimmer mit sachen gefüllt.
gestern bekam ich einen anruf meiner alten vermieterin das sie einen besichtigungstermin auf heute 9 uhr abgemacht hat und deshalb die rolläden hochlassen wollte,dabei hat sie festgestellt das wir die zimmertüren abgeschlossen haben.(vorahnung:-)
wir sollten gestern die schlüssel vorbei bringen.(haben wir nicht)
hätten wir die zimmer nicht abgeschlossen hätten wir gar nicht s von der besichtigung mitbekommen!
ist das hausfriedensbruch bzw. einbruch?
wär das ein grund die wohnung jetzt fristlos zu kündigen?

Regenmacher 13.01.2011 11:17

AW: Vermieter geht ohne wichtigen Grund in die Wohnung - fristlose Kündigung?
 
Zitat:

Zitat von lorenz_lorenz (Beitrag 2728)

gestern bekam ich einen anruf meiner alten vermieterin das sie einen besichtigungstermin auf heute 9 uhr abgemacht hat

So kurzfristig muss kein Mieter auf die Wünsche des Vermieters eingehen. Was Sache ist finden Sie hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...sichtigung.htm

und deshalb die rolläden hochlassen wollte,dabei hat sie festgestellt das wir die zimmertüren abgeschlossen haben.(vorahnung:-)

Ihr Vermieter hat kein Recht, den Schlüssel zu Ihrer Wohnung zu besitzen.

ist das hausfriedensbruch bzw. einbruch?

Das nennt man Hausfriedensbruch: http://www.andre-krueger-online.de/recht/4.html

Wegen der fristlosen Kündigung sollten Sie einen Anwalt für Mietrecht befragen, denn nur der ist zu solchen Auskünften befugt.

lorenz_lorenz 13.01.2011 13:06

AW: Vermieter geht ohne wichtigen Grund in die Wohnung - fristlose Kündigung?
 
LG Berlin
1999-02-09
64 S 305/98
Rechtsbereich/Normen: BGB
Einstellung in die Datenbank: 1999-10-01
Bearbeitet von: Volker Kitz

Unbefugtes Betreten der Wohnung durch Vermieter
Betritt ein Vermieter mit Hilfe eines Zweitschlüssels unbefugt die Wohnung seines Mieters, so hat der Mieter ein Recht auf fristlose Kündigung.

lorenz_lorenz 13.01.2011 13:26

AW: Vermieter geht ohne wichtigen Grund in die Wohnung - fristlose Kündigung?
 
passt das urteil für uns auch da wir ja nicht mehr in der wohnung wohnen aber unsere gegenstände sind noch drin und es kann ja auch nicht sein das wir miete zahlen für eine wohnung in der der vermieter mehr drin ist wie wir ...
danke


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