Vermieter geht ohne wichtigen Grund in die Wohnung - fristlose Kündigung?
guten tag 13.01.2011
wir haben unsere wohnung fristgerecht auf den 1. märz gekündigt. da unsere neue wohnung für uns schon frei war haben wir letzten samstag das meiste unserer sachen gepackt, jetzt sind nur noch keller und 1 kinderzimmer mit sachen gefüllt. gestern bekam ich einen anruf meiner alten vermieterin das sie einen besichtigungstermin auf heute 9 uhr abgemacht hat und deshalb die rolläden hochlassen wollte,dabei hat sie festgestellt das wir die zimmertüren abgeschlossen haben.(vorahnung:-) wir sollten gestern die schlüssel vorbei bringen.(haben wir nicht) hätten wir die zimmer nicht abgeschlossen hätten wir gar nicht s von der besichtigung mitbekommen! ist das hausfriedensbruch bzw. einbruch? wär das ein grund die wohnung jetzt fristlos zu kündigen? |
AW: Vermieter geht ohne wichtigen Grund in die Wohnung - fristlose Kündigung?
Zitat:
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AW: Vermieter geht ohne wichtigen Grund in die Wohnung - fristlose Kündigung?
LG Berlin
1999-02-09 64 S 305/98 Rechtsbereich/Normen: BGB Einstellung in die Datenbank: 1999-10-01 Bearbeitet von: Volker Kitz Unbefugtes Betreten der Wohnung durch Vermieter Betritt ein Vermieter mit Hilfe eines Zweitschlüssels unbefugt die Wohnung seines Mieters, so hat der Mieter ein Recht auf fristlose Kündigung. |
AW: Vermieter geht ohne wichtigen Grund in die Wohnung - fristlose Kündigung?
passt das urteil für uns auch da wir ja nicht mehr in der wohnung wohnen aber unsere gegenstände sind noch drin und es kann ja auch nicht sein das wir miete zahlen für eine wohnung in der der vermieter mehr drin ist wie wir ...
danke |
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