Ein Monat Mietrückstand - fristgerechte Kündigung
Hallo!
Folgendes ist Geschehen: Im September 2010 konnte ich meine Miete nicht pünktlich zahlen. Ich selbst rief um dem 10.September herum dem Vermieter an um ihm dies mitzuteilen und mich zu entschuldigen. Leider konnte ich die Miete dann doch nicht so schnell zahlen wie ich vorhatte. Die weiteren Monate zahlte ich, so dass nur diese eine Miete offen stand. Nun hat der Vermieter mir fristgerecht unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten die Wohnung gekündigt. Ich habe darauf hin alles Geld zusammen gekratzt und die offene Miete direkt gezahlt. Nun ist das Mietkonto ausgeglichen. Was ist mit der Kündigung? Bleibt diese bestehen? Kann der Vermieter überhaupt kündigen? Gruß Sommer1966 |
AW: Ein Monat Mietrückstand - fristgerechte Kündigung
Bitte informieren Sie sich hier im Forum zum Thema: http://www.mietrecht-einfach.de/kuendigung.html
Und zusätzlich im Mietrechtslexikon unter "K" wie Kündigung: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...talog_neu2.htm |
AW: Ein Monat Mietrückstand - fristgerechte Kündigung
Hallo,
danke für die Antwort. Aber leider hilft mir das im konkreten Fall nicht weiter. Vielleicht findet sich noch ein anderes Mitglied hier im Forum, dass mir eine etwas konkretere Antwort geben kann? VG |
AW: Ein Monat Mietrückstand - fristgerechte Kündigung
Bitte lesen Sie hier weiteres zum Thema Mietrückstand und Mietschulden:
- Mietrückstand und Mietschulden Dem Artikel können Sie entnehmen, dass die Kündigung auf Grund der Mietschulden einer Miete rechtens ist. Hier hilft nun nur ein Gespräch mit dem Vermieter, ob dieser nun von der Kündigung zurücktritt, nachdem er die Zahlung erhalten hat! Mietrecht Einfach |
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