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-   -   Vermieter verweigert Schlüsselannahme - Kündigung erfolgte fristgemäß! (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/vermieter-verweigert-schluesselannahme-kuendigung-erfolgte-fristgemaess-910.html)

Charleena 23.01.2011 11:06

Vermieter verweigert Schlüsselannahme - Kündigung erfolgte fristgemäß!
 
Eilt! Vermieter / Eigentümer hat auf unser Kündigungsschreiben erst reagiert, als ich die Kündigung in den Briefkasten geworfen habe.Gleiches gilt für schriftlich mitgeteilte bzw. vorgeschlagene Termine der Übernahme bzw. Abgabe. Wir haben per Einschreiben unsere Schreiben an den Vermieter gesandt. Darauf hat er nicht reagiert.
Der Überrnahmetermin war gestern. Der Vermieter brachte einen Handwerker mit. Alles wurde bis ins Kleinste inspiziert. Der Vermieter verweigerte uns ein Übergabeprotokoll. Ein Mängelprotokoll auch. Das wollte er uns zusenden. Da ich nicht Vertragspartnerin bin, war ich Zeugin. Zum 31. Januar haben wir fristgemäß gekündigt. Wir wollen in der Wohnung nichts mehr nachbessern, da die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand ist. So die Auffassung auch meines Mannes, der der Vertragspartner ist. Der Vermieter weigerte sich aber die Schlüssel entgegenzunehmen. Wir haben nur noch eine Woche Zeit. Was tun?

Regenmacher 23.01.2011 11:40

AW: Vermieter verweigert Schlüsselannahme - Kündigung erfolgte fristgemäß!
 
Machen Sie sich deswegen keine Sorgen. Eine gesetzliche Pflicht zur Ausstellung eines Übergabeprotokolls gibt es nicht. Wenn kein Protokoll erstellt wurde ist in Ihrem Fall der Vermieter beweispflichtig.

Was Sie tun müssen, finden Sie mitsamt den nötigen Paragraphen hinter diesem Link:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...digung.htm#u11

Charleena 23.01.2011 13:35

AW: Vermieter verweigert Schlüsselannahme - Kündigung erfolgte fristgemäß!
 
Danke für die schnelle Antwort und den Link zum Lexikon.
Das Problem ist aber immer noch die verweigerte Schlüsselannahme. Im Lexikon steht:
Zitat:

Der ausziehende Mieter muss die Schlüssel dem Vermieter oder seinem Verwalter persönlich übergeben.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...lrueckgabe.htm
Was tun, wenn der Vermieter (Eigentumswohnung), den Schlüssel nicht entgegengenommen hat, obwohl wir diesen ihm tatsächlich angeboten haben? Ich kann den Schlüssel ja nicht in seinem Briefkasten werfen. Und einen bevollmächtigten Hausverwalter gibt es auch nicht. Wir sind der Auffassung, dass er ihn zu Unrecht abgelehnt hat. Sollen wir ihm diesen nochmals schriftlich anbieten? Per Einschreiben kann das ja wieder zum Problem werden, wenn er unser Schreiben nicht abholt. Kann man den Schlüssel auch bei einem Gericht abgeben mit gleichzeitiger Klage ? Oder was sonst? Im Lexikon steht ja:
Zitat:

Falls der Vermieter allerdings die Annahme der Schlüssel zu Unrecht ablehnt, gerät er in Annahmeverzug (LG Osnabrück WM 1984, 2), und verliert dadurch ebenso alle weiteren Anspürche gegen den Mieter.
Was bedeutet das für den Vermieter, wenn er den Schlüssel zu Unrecht abgelehnt hat?
Ach ja, noch eins, das Protokoll wollte er uns zusenden. Wahrscheinlich um Zeit zu gewinnen und Miete für Februar zu kassieren. Das vermute ich jedenfalls.

Charleena 23.01.2011 13:48

AW: Vermieter verweigert Schlüsselannahme - Kündigung erfolgte fristgemäß!
 
P.S.
Die Überschrift müßte eigenltlich lauten:
Vermieter verweigert die Schlüsselannahme trotz fristgemäßer Kündigung

Regenmacher 23.01.2011 15:14

AW: Vermieter verweigert Schlüsselannahme - Kündigung erfolgte fristgemäß!
 
In solchen Fällen verschickt man auch keine Einschreiben mit Rückschein, sondern das ganz einfache Einwurfeinschreiben. Hier bestätigt der Postbote den Einwurf in den Briefkasten und damit in den (Geschäfts)bereich des Vermieters. Und anhand der Sendungsverfolgung haben Sie den Beweis der Zustellung schwarz auf Weiß.

Oder man beauftragt einen Bekannten als Boten, den der Vermieter nicht kennt. Wenn der beim VM klingelt und der die Tür öffnet, dann den Brief mit den Schlüsseln freundlich lächelnd übergeben. Dann kann der VM nicht mehr behaupten, dass er die Schlüssel nicht bekommen hat.

Und die Idee mit dem Gericht können Sie vergessen. Das werden Sie erst benötigen, wenn die Kaution nicht ausbezahlt wird.


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