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Immer wieder der gleiche Mangel

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 18.01.2011, 19:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2011
Beiträge: 2
Standard Immer wieder der gleiche Mangel

Hallo...


ich wohne seit 1 1/2 Jahren in meiner Wohnung. Ich habe eine eigene Gasetagenheizung, worüber auch das Warmwasser läuft, und hier liegt auch das Problem. Andauernt fällt diese aus. Manchmal geht es Monate gut oder auch nur zwei Tage. Innerhalb des letzten halben Jahren, waren die Techniker ca 6 mal hier. Teilweise konnte ich ggf den Mangel selber beheben. Im Sommer führte der Ausfall dazu, dass ich nur kalt duschen konnte, was ich bei 30 Grad hinnehmen konnte. Allerdings ist meine Heizung heute wieder mal ausgefallen und nun sitze ich bei 14 Grad mit Skiunterwäsche in meiner Wohnung. So langsam finde ich die Sache nicht mehr witzig! Ich hatte mich bereits, wegen der Heizung beschwerrt, da diese in Betrieb richtig Lärm macht. Worauf der Vermieter nicht reagierte! Da der Vermieter aber anscheinend auch keine intakte Heizperiode gewährleisten kann, möchte ich hier meine Rechte gerne genauer erfragen.

Klar, dass dem Vermieter eine Nachbesserungsfrist zusteht und erst nach fruchtloser Verstreichung eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden darf. Allerdings handelt es sich ja um einen immer wieder kehrenden Mangel. Kommt da auch immer wieder eine neue Frist zum tragen?
Da es nun mal Winter ist und ohne Heizung die Wohnung nicht auf die Dauer wohnbar ist bzw. auch keine Möglichkeit zur Warmwasserversorgung besteht...wie lange muss hier eine angemessene Frist gewährt werden?

Ich würde mich über Hilfe freuen!

LG



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  #2  
Alt 18.01.2011, 20:51
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Immer wieder der gleiche Mangel

Hallo,

bitte lesen Sie hier mehr zu dem Thema Heizpflicht und Warmwasser:
- Warmwasser im Mietrecht
- Heizpflicht im Mietrecht

Den Artikeln können Sie entnehmen, dass Sie für die Tage der Ausfälle anteilige Mietminderungen vornehmen können. Hiervon sollten Sie zu jedem Auftreten des Mangels an der Therme Gebrauch machen!

Eine Frist zur Behebung des Schadens gilt natürlich nur solange, wie der Schaden besteht. Wenn die Therme wieder instandgesetzt ist und nach einiger Zeit erneut streikt, sollte von einem neuen Mangel die Rede sein mit neuer Frist.

Bitte denken Sie daran Ihre Begehren in Sachen Mängelanzeige oder Mietminderung im Idealfall per Einschreiben zu übersenden oder die Schriftstücke persönlich unter Zeugen auszuhändigen.


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  #3  
Alt 24.01.2011, 18:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Immer wieder der gleiche Mangel

Hallo...

danke für die Antwort und für den Link. Sind doch einige Sachen, die gut zu wissen sind.

Freitag kam prombt der Techniker und setzte die Gastherme wieder in Betrieb. Meinte aber, dass es bei so einer alten Anlage immer wieder zu Problemen kommen kann. Gesagt - getan! Gestern abend kam ich wieder in eine kalte Wohnung, da die Therme wieder ausgefallen ist. Nach fünfmaliger Inbetriebnahme, ging sie dann wieder. Wie lange muss man sowas mitmachen?

Die genervte Mieterin
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