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praxisdr@walter-tao.de 02.02.2011 11:45

Mietzahlung nach Kündigung durch Vermieter
 
Habe von meinem Vermieter gerade die schriftliche Kündigung für mein Zimmer mit Küchenzeile und Dusche/WC erhalten (Grund: Eigenbedarf). Frist im Mietvertrag: 2 Monate. Da ich in zwei Wochen ein 4-monatiges Praktikum im Ausland antrete, bleiben mir nur diese zwei Wochen zum Räumen. Der Vermieter besteht darauf, daß ich die Miete noch bis April zahle. Ist das rechtens?
Studentin Jana

Regenmacher 02.02.2011 13:16

AW: Mietzahlung nach Kündigung durch Vermieter
 
Die Frist von 2 ist schon ein wenig eigenartig, denn die gesetzliche beträgt für Mieter und Vermieter 3 Monate und verkürzt sich nur für den Mieter auf 2 Monate. Aber gut, damit wäre Ihnen auch nicht geholfen.

Aber die Zahlung der Miete muss bis zum Ende des Mietvertrages, also 31.03. erfolgen. Auf Ihr Praktikum im Ausland muss Ihr Vermieter keine Rücksicht nehmen.


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