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-   -   fristlose Kündigung oder Fristverkürzung wegen Schimmel? (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/fristlose-kuendigung-oder-fristverkuerzung-wegen-schimmel-943.html)

larajenn 14.02.2011 14:37

fristlose Kündigung oder Fristverkürzung wegen Schimmel?
 
Hallo. Ich hätte eine Frage und würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte. Wir sind vor ca. 1,5 Jahren in unsere Wohnung gezogen und haben, wenn es kalt wird, Schimmel an den Fensterrahmen. Das haben wir dem Vermieter gemeldet, er hat festgestellt, dass unsere Hauswände kaum isoliert sind und wir nicht an dem Schimmel schuld sind. Wir haben insgesamt 4 Fenster in unserer Wohnung, an allen Fenstern wurden die Innenwände nun vor ca. 3 Monaten nachisoliert und 2 Dachfenster wurden sogar gegen neue Plastikfenster ausgetauscht. Nun haben wir an den Plastikfenstern keinen Schimmel, aber an den alten Holzfenstern schon wieder einen neuen Schimmel. Jetzt haben wir aber eine neue Wohnung gefunden und unterschreiben diese Woche den Mietvertrag. Nun meine Frage: Ist es uns möglich, dass wir eine fristlose Kündigung zum Ende des Februars schreiben oder wenigstens eine Fristverkürzung auf einen Monat bekommen, sodass wir zum Märzende kündigen dürfen? Ich bitte um eine Rückantwort. Liebe Grüße.

Regenmacher 14.02.2011 16:34

AW: fristlose Kündigung oder Fristverkürzung wegen Schimmel?
 
So lange Ihre Gesundheit nicht gefährdet ist, oder 2 andere Gründe vorliegen (siehe unten) sehe ich keinen Spielraum für eine fristlose Kündigung.

Aber lesen Sie bitte selbst: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._ao_mieter.htm

larajenn 15.02.2011 07:42

AW: fristlose Kündigung oder Fristverkürzung wegen Schimmel?
 
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort, Sie haben mir weitergeholfen. Dann bleibt uns nichts anderes übrig, als 3 Monate lang 2 Mieten zahlen zu müssen. Schönen Tag und liebe Grüße.

Recht-Einfach 15.02.2011 11:54

AW: fristlose Kündigung oder Fristverkürzung wegen Schimmel?
 
Hallo,

leider ist es nicht ganz so einfach im Mietrecht fristlos zu kündigen. Informationen zu den wichtigsten Punkten finden Sie hier:
Die fristlose Kündigung durch den Vermieter

Dort können Sie sich auch informieren, wie eine fristlose Kündigung wegen Mängel erfolgen kann. Ohne Mängelanzeige und Auferlegung einer Frist zur Nachbesserung wird es jedoch sehr schwer.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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