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Lutz 26.02.2011 16:03

Kündigung des Mietvertrages vor Einzug
 
Hallo in dieses Forum.

Wir haben ein sehr großes Problem: Unser Vater ist zurzeit in Kurzzeitpflege und war bis vor kurzem noch "fit. Da die Kurzzeitpflege nur 4 Wochen läuft und unsere Mutter ihn nicht pflegen kann und auch nicht in ein Pflegeheim geben möchte, haben wir uns um eine Wohnung im betreuten Wohnen gekümmert. Der Vertrag wurde gestern unterschrieben und beinhaltet leider eine Klausel, dass beide Parteien für die nächsten vier Jahre gegenseitig auf Kündigung verzichten. Das Mietverhältnis soll am 1.3.11 beginnen.
Nun hat sich aber der Zustand des Vaters dramatisch verschlimmert, so dass er unmöglich einen Umzug in diese Wohnung übersteht. Mutter will und kann, falls Vater verstirbt, aus verschiedenen Gründen nicht allein in diese Wohnung ziehen. Da der Vertrag erst gestern geschlossen wurde, haben wir versucht, mit dem Vermieter auf dem Wege der Kulanz den Mietvertrag rückgängig zu machen. Dies lehnte er kategorisch ab: Vertrag ist Vertrag.
Wir sind nun ratlos und würden gern folgendes wissen.

Gibt es eine Möglichkeit, den Vertrag unwirksam werden zu lassen?
Falls das nicht so einfach ist, was wir vermuten, wäre die Nichtzahlung von Miete und Kaution ein geeignetes Mittel, um den Schaden wenigstens zu begrenzen?
Gibt es für Fälle wie dem unsrigen vielleicht eine Härtefallregelung?

Für Hilfe wären wir sehr dankbar.

Recht-Einfach 26.02.2011 17:30

AW: Kündigung des Mietvertrages vor Einzug
 
Hallo Lutz,

leider haben Sie wirklich schlechte Karten. Hier können Sie lesen, dass die fristlose Kündigung vor Einzug nur möglich ist, wenn die Wohnung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht bezugsbereit ist.

Die fristlose Kündigung Mietvertrag vor Einzug

Man könnte nun sowas sagen wie, dass es nicht so glücklich war einen solangen Kündigungsverzicht zu unterschreiben. Das ist Ihnen sicher für die Zukunft klar durch diese Belehrung und hilft Ihnen nun auch nicht weiter!

Da der Vermieter Anspruch auf die Miete für 4 Jahre hat, wäre es auch nicht schlau durch einen Mietrückstand absichtlich eine fristlose Kündigung durch Vermieterseite zu provozieren.

Ihnen kann hier wirklich nur ein professioneller Anwalt für Mietrecht weiterhelfen und diesen Weg sollten Sie auch gehen.
In diesem Zuge möchte ich auf unsere günstige Anwaltsberatung aufmerksam machen - dann haben Sie einen rechtsicheren Rat und können ggf. für einen kleinen Einsatz viel Kosten für die Zukunft sparen:
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Ich hoffe damit kommen Sie weiter.


Mietrecht Einfach

2009 06.03.2011 10:04

AW: Kündigung des Mietvertrages vor Einzug
 
Mir ist bewusst, dass ich eventuell zu spät komme um Ratschläge zu erteilen. :o

Zitat:

Der Vertrag wurde gestern unterschrieben und beinhaltet leider eine Klausel, dass beide Parteien für die nächsten vier Jahre gegenseitig auf Kündigung verzichten. Das Mietverhältnis soll am 1.3.11 beginnen.
Mich interessiert eigentlich im Moment nur, wer diesen Vertrag unterschrieben hat.

Lutz 07.03.2011 10:35

AW: Kündigung des Mietvertrages vor Einzug
 
Zitat:

Zitat von 2009 (Beitrag 2976)
Mir ist bewusst, dass ich eventuell zu spät komme um Ratschläge zu erteilen. :o


Mich interessiert eigentlich im Moment nur, wer diesen Vertrag unterschrieben hat.


Sowohl Mutter als auch Vater stehen als Miter der Wohnung im Vertrag. Unterschrieben wurde der Vertrag allerdings nur von Mutter, weil Vater schwer krank in der Kurzzeitpflege liegt und gar nicht mehr hätte unterschreiben können.

2009 07.03.2011 18:09

AW: Kündigung des Mietvertrages vor Einzug
 
Zitat:

Zitat von Lutz (Beitrag 2978)
Sowohl Mutter als auch Vater stehen als Miter der Wohnung im Vertrag. Unterschrieben wurde der Vertrag allerdings nur von Mutter, weil Vater schwer krank in der Kurzzeitpflege liegt und gar nicht mehr hätte unterschreiben können.

Damit sehe ich dann auch ein großes Problem, da die Mutter Mieterin ist und an den Vertrag gebunden bleibt.

Es gibt eigentlich nur eine Möglichkeit, neben dem Mietausfhebungsvertrag mit dem Vermieter und das wäre eine mögliche Stellung eines Ersatzmieters.
Es besteht aber nur die leise Hoffnung, dass in dem Mietvertrag eine entsprechende Regelung getroffen wurde.
Wenn nicht, dann ist es wieder vom Goodwill des Vermieters abhängig. Aber fragen kostet ja nichts.

Lutz 09.03.2011 08:13

AW: Kündigung des Mietvertrages vor Einzug
 
Es gibt eine neue Situation: Der Vermieter hat telefonisch (für dieses Telefonat gibt es einen Zeugen) angeboten, den Mietvertrag gegen Zahlung von drei Monatsbruttomieten aufzuheben. Allerdings will er das nicht mit einem schriftlichen Aufhebungsvertrag tun. Hier habe ich Bedenken, dass nach drei Monaten weitere Forderungen auf meine Mutter zukommen, weil sie ja nichts Schriftliches in der Hand hat. Gilt rechtlich auch eine mündliche Zusage bzgl. Aufhebung des Mietvertrages am Telefon?
Meine Mutter hat ihm mitgeteilt, dass sie erst einmal ihre Anwältin befragen möchte. Sofort drohte er ihr (unter Zeugen), die Kündigung des Mietvertrages nicht zu akzeptieren, wenn sie einen Anwalt einschalten würde. Hier ist doch etwas faul! Die Art des Vermieters ist zum Verzweifeln, zumal Vater mittlerweile von der Kurzzeitpflege auf eine Intensivstation verlegt wurde und Mutter auch dadurch unter seelischem Druck steht.

Regenmacher 09.03.2011 08:52

AW: Kündigung des Mietvertrages vor Einzug
 
Zitat:

Zitat von Lutz (Beitrag 2983)
Es gibt eine neue Situation: Der Vermieter hat telefonisch (für dieses Telefonat gibt es einen Zeugen) angeboten,

Das was der Zeuge gehört hat, werden nur Bruchstücke des Gesprächs gewesen sein, oder?

den Mietvertrag gegen Zahlung von drei Monatsbruttomieten aufzuheben. Allerdings will er das nicht mit einem [B]schriftlichen[B][ Aufhebungsvertrag tun. Hier habe ich Bedenken, dass nach drei Monaten weitere Forderungen auf meine Mutter zukommen, weil sie ja nichts Schriftliches in der Hand hat.

Wenn Ihre Mutter auf dem Überweisungsträger den Grund der Zahlung deutlich vermerkt, hat sie doch etwas in der Hand.

Gilt rechtlich auch eine mündliche Zusage bzgl. Aufhebung des Mietvertrages am Telefon?

Mit Sicherheit nicht, denn diese Aufhebung müsste genau wie eine Kündigung schriftlich (mit Unterschrift) erfolgen.

Meine Mutter hat ihm mitgeteilt, dass sie erst einmal ihre Anwältin befragen möchte. Sofort drohte er ihr (unter Zeugen), die Kündigung des Mietvertrages nicht zu akzeptieren, wenn sie einen Anwalt einschalten würde.

Sie kann sich doch auch ohne Wissen des Vermieters bei einer Anwältin beraten lassen.

Hier ist doch etwas faul! Die Art des Vermieters ist zum Verzweifeln, zumal Vater mittlerweile von der Kurzzeitpflege auf eine Intensivstation verlegt wurde und Mutter auch dadurch unter seelischem Druck steht.

Warum soll da etwas faul sein? Sehen Sie es einmal mit den Augen des Vermieters. Dieser hat einen gültigen Mietvertrag über 3 Jahre abgeschlossen, von dem er ohne auf seiner Position zu beharren, ablässt. Die 3 Monate, die der gesetzlichen Kündigung entsprechen, würde ich akzeptieren.

Recht-Einfach 09.03.2011 11:26

AW: Kündigung des Mietvertrages vor Einzug
 
Hallo,

natürlich klingt das ein wenig nach Hinterhofgebahren. Dennoch empfehle auch ich Ihnen das Angebot anzunehmen und Ihre Mutter mit dem Betreff: Aufhebung Mietvertrag wie besprochen die Miete anweisen zu lassen.

Sie haben ja nun nichts zu verlieren!

Sollte der Vermieter einen Rückzieher machen, dann haben Sie eben Vorschussmiete auf die 3 Jahre Mitvertragsdauer gezahlt - auch wenn es ärgerlich ist!

Ich denke auch, dass Sie diesen Schritt wagen sollten!


Mietrecht Einfach


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