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-   -   Hausfriedensbruch? Fristlose Kündigung? (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/hausfriedensbruch-fristlose-kuendigung-971.html)

Bienchen84 10.03.2011 00:36

Hausfriedensbruch? Fristlose Kündigung?
 
Hallo.

Vorinfo:
- Vermieter hat im EG ein Geschäft
- Bevollmächtigte des Vermieters in allen Mietsachen wohnt im 1. Stock
- ich wohne mit noch einer Frau (WG) im 2. Stock (oberstes)
- ich bezahle die Miete in bar Mitte des Monats

Der Fall:
Die Bevollmächtigte steht Sonntag Morgen vor der Tür, fragt mich nach der Miete. Ich sagte: "Kleinen Moment bitte. Habe ich in meinem Zimmer. Moment bitte, ich hol das Geld." Als ich in meinem Zimmer war kam mir die Dame trotzdem einfach hinterher, klopft obligatorisch kurz an die Tür und kommt trotzdem direkt rein. Sie wusste noch nicht einmal, ob ich Besuch habe oder nicht, falls ihr versteht was ich meine.
Als ich sie darauf ansprach meinte sie nur, dass das egal sei, mit dem Besuch und dass die Hautüre ja nur angelehnt gewesen wäre.
Trotzdem Hausfriedensbruch?

2. Fall:
Sie Heizung meiner Mitbewohnerin ging nicht.
Da ich Nachtschicht hatte, habe ich tagsüber geschlafen.
Morgens wach ich auf und die Bevollmächtigte steht mit dem Heizungsmonteur bei mir im Zimmer. Sorry, wenn ich das jetzt so schreiben muss, aber wenn ich schlafe, habe ich nicht unbedingt viel an (was auch erkennbar war). Also sagte ich ihr: "Moment bitte, ich komme gleich." Ihre Antwort: "Nein nein, bleiben sie ruhig liegen. Wir müssen ja nur an die Heizung."
Hier wusste ich, dass die Heizung nicht ging (allerdings nur bei meiner Mitbewohnerin), allerdings wusste ich nichts von dem Termin mit dem Heizungsmonteur. Keine Ahnung ob dies meiner Mitbewohnerin mitgeteilt wurde, da sie mit der Bevollmächtigten befreundet ist. Bevollmächtigte kam allerdings mit Schlüssel rein.

Frage:
Was tun? Hätte zur Not eine andere Wohnung.

Hoffe mir kann jemand helfen. Das hier raubt mir noch die Nerven.

Bine

Regenmacher 10.03.2011 08:43

AW: Hausfriedensbruch? Fristlose Kündigung?
 
Zitat:

Zitat von Bienchen84 (Beitrag 2991)
Hallo.

Vorinfo:
- Vermieter hat im EG ein Geschäft Irrelevant
- Bevollmächtigte des Vermieters in allen Mietsachen wohnt im 1. Stock
- ich wohne mit noch einer Frau (WG) im 2. Stock (oberstes)
- ich bezahle die Miete in bar Mitte des Monats Etwas ungewöhnlich

Der Fall:
Die Bevollmächtigte steht Sonntag Morgen vor der Tür, fragt mich nach der Miete. Ich sagte: "Kleinen Moment bitte. Habe ich in meinem Zimmer. Moment bitte, ich hol das Geld." Als ich in meinem Zimmer war kam mir die Dame trotzdem einfach hinterher, klopft obligatorisch kurz an die Tür und kommt trotzdem direkt rein. Sie wusste noch nicht einmal, ob ich Besuch habe oder nicht, falls ihr versteht was ich meine.
Als ich sie darauf ansprach meinte sie nur, dass das egal sei, mit dem Besuch und dass die Hautüre ja nur angelehnt gewesen wäre.
Trotzdem Hausfriedensbruch?

Nein! Dabei handelt es sich nicht um Hausfriedensbruch!

2. Fall:
Die Heizung meiner Mitbewohnerin ging nicht.
Da ich Nachtschicht hatte, habe ich tagsüber geschlafen.
Morgens wach ich auf und die Bevollmächtigte steht mit dem Heizungsmonteur bei mir im Zimmer. Sorry, wenn ich das jetzt so schreiben muss, aber wenn ich schlafe, habe ich nicht unbedingt viel an (was auch erkennbar war). Also sagte ich ihr: "Moment bitte, ich komme gleich." Ihre Antwort: "Nein nein, bleiben sie ruhig liegen. Wir müssen ja nur an die Heizung."
Hier wusste ich, dass die Heizung nicht ging (allerdings nur bei meiner Mitbewohnerin), allerdings wusste ich nichts von dem Termin mit dem Heizungsmonteur. Keine Ahnung ob dies meiner Mitbewohnerin mitgeteilt wurde, da sie mit der Bevollmächtigten befreundet ist. Bevollmächtigte kam allerdings mit Schlüssel rein.

Und wenn Ihre Mitbewohnerin den Auftrag erteilt hat, was dann?

Frage:
Was tun? Hätte zur Not eine andere Wohnung.

Hoffe mir kann jemand helfen. Das hier raubt mir noch die Nerven.

LEider reichen Ihre Gründe bei Weitem nicht für eine fristlose Kündigung!
Bine

Wenn Sie mit der Mitbewohnerin einen gemeinsamen Mietvertrag haben, können Sie ohne Zugeständnis dieser Person nicht kündigen. Wenn Sie einen eigenen Vertrag haben, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.

Bienchen84 10.03.2011 10:37

AW: Hausfriedensbruch? Fristlose Kündigung?
 
Habe einen eigenen Vertrag.

Bine

Recht-Einfach 10.03.2011 16:17

AW: Hausfriedensbruch? Fristlose Kündigung?
 
Hallo.

Dann haben Sie die Option von der ordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen. Eine fristlose Kündigung kommt bei Ihrer Sachlage leider nicht in Frage.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

Bienchen84 10.03.2011 17:04

AW: Hausfriedensbruch? Fristlose Kündigung?
 
Schade. Aber danke :-(
Ich hatte in einem anderem Thema ein Gerichtsurteil gelesen, dass der Vermieter nicht einfach reinkommen darf und das Hausfriedensbruch wäre.
Und meine Meinung war einfach, da ich einen eigenen Mietvertrag habe, muss der Vermieter mir auch Termine mit meiner Mitbewohnerin mitteilen, wenn er dazu in die Wohnung muss und vor allem auch bei mir ins Zimmer will.

Viele Grüße Bine

Recht-Einfach 10.03.2011 17:11

AW: Hausfriedensbruch? Fristlose Kündigung?
 
HAllo,

da Sie in einer WG wohnen ist das natürlich nicht ganz so einfach. Da sind die beiden Mieteinheiten daran gehalten sich untereinander abzusprechen. Wenn dies nicht passiert, dann kann es schon einmal passieren, dass der Vermieter im Schlafzimmer steht, ohne dass man davor vorher gewusst hat.

Von einem Hausfriedensbruch kann in Ihrem Fall also leider keine Rede sein, da das Betreten der Wohnung immer in Absprache erfolgte.

-> Hausfriedensbruch im Mietrecht


Mietrecht Einfach


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