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Sweet-Missy 14.03.2011 21:18

Ohne Gründe fristlos gekündigt - 4 Wochen Zeit
 
Hallo,
ich bin eine alleinerziehende Mama und bezog letztes Jahr November eine kleine 3-zimmer wohnung.

die miete kam immer pünktlich.meine vermieterin wohnt genau unter mir....
ihre ständigen kontrollgänge sowie einfach in meinem schlafzimmer stehen,hatte ich anfangs noch toleriert und bat sie höflich,die wohnung zu verlassen.
zumal am abend gegen 22:00 uhr hat man was besseres zu tun,als kaffeekränzchen zu halten.
sie ging mehrfach ohne meines wissens in meine wohnung,was ich hier hinterher erklärte,das sie es nicht dürfte.

sie meint,sie darf es,weil es ihre wohnung ist und ich keinerlei rechte hätte.
aber ich kenne meine ;)

aber jetzt der hammer...nur weil 3 tage zu spät die miete kam,wollte sie meine wohnung aufbrechen,alles was ich besitze auf dem sperrmüll schmeißen!
ich rief die polizei und kurzerzeit bekam ich ne kündigung,dass ich bis zum 01.04 zeit hätte,die wohnung zu verlassen.
ich hatte auf eigene kosten die renoviert!
die sah unmöglich aus.
die küche war keine küche...eher ein kreativer raum mit gemalten bildern an der wand und teppich drinne...
wohnzimmer sowie schlafzimmer überseht von sternen..wände sowie decke!
da ihr eine farbe nicht passt,will sie mir auch noch die maler kosten am hals binden.
sie hielt mir die abrechnungen von den versorgen vor...ich weiß dass es nachzahlungen von bis zu 500€ gab und dass ende januar.

sie terranisiert mich mit anrufen und mit sms...dass ich schon mit anzeigen drohte.

nun musste ich schnell zu sehen,wie ich innerhalb wenige wochen eine neue wohnung für mich und meinen 3 jährigen sohn bekomme..
was ich zum glück auch bekam,weil meine freundin ein gutes wort bei ihrem hausmeister und hausverwaltung einlegte...

nun frage ich mich,ob sie mir kosten zurück erstatten musst,sowie was mit den abrechnungen ist...ich zahlte 170€ nbk monat für monat..und glaub bei weiten,dass ich auch ihre nbk mitbezahlt habe....

kann ich kosten vom umzug verlangen?sowie renovierung?

immerhin sperrt sie abends die haustür so ab,dass ich keinerlei zutritt zur meiner wohnung habe...das ich sturmklingeln musste,um überhaupt zutritt zu bekommen.das darf sie doch auch nicht?!?

sie beleidigt mich,ich wäre dumm und hab von nix ne ahnung.das ich keinerlei rechte hätte!

anwältin ruf ich morgen auf jedenfall an.

aber möcht halt gern vorher wissen,was ich erwarten kann und ob ich die oben angebenen kosten verlangen kann?

lg,jennifer & sohn dustin

Regenmacher 15.03.2011 08:29

AW: Ohne Gründe fristlos gekündigt - 4 Wochen Zeit
 
Zitat:

Zitat von Sweet-Missy (Beitrag 3001)

die miete kam immer pünktlich.meine vermieterin wohnt genau unter mir....
ihre ständigen kontrollgänge sowie einfach in meinem schlafzimmer stehen,hatte ich anfangs noch toleriert und bat sie höflich,die wohnung zu verlassen.

Das Betreten der Wohnung ohne Aufforderung nennt man Hausfriedensbruch und wird nach Anzeige bei der Polizei auch strafrechtlich verfolgt. Geben Sie der netten Vermieterin dieses zum Lesen: http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html

sie ging mehrfach ohne meines wissens in meine wohnung,was ich hier hinterher erklärte,das sie es nicht dürfte.

http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html

sie meint,sie darf es,weil es ihre wohnung ist und ich keinerlei rechte hätte.
aber ich kenne meine ;)

Dummes Gebabbel einer alten Frau!

aber jetzt der hammer...nur weil 3 tage zu spät die miete kam,wollte sie meine wohnung aufbrechen,alles was ich besitze auf dem sperrmüll schmeißen!

Okay, die Miete muss bis zum dritten Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters sein. Aber deswegen solche Drohungen auszusprechen zeigt die geistige Unreife dieser Frau.

ich rief die polizei und kurzerzeit bekam ich ne kündigung,dass ich bis zum 01.04 zeit hätte,die wohnung zu verlassen.

Das ist natürlich kein Kündigungsgrund! Wenn Sie mit dieser netten Person quasi allein im Haus wohnen, kann Sie ohne Gründe eine Kündigung aussprechen. Aber die Frist würde in Ihrem Fall 6 Monate betragen:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le.../k_einlwhg.htm


ich hatte auf eigene kosten die renoviert!

Das ändert nichts

die sah unmöglich aus.
die küche war keine küche...eher ein kreativer raum mit gemalten bildern an der wand und teppich drinne...
wohnzimmer sowie schlafzimmer überseht von sternen..wände sowie decke!
da ihr eine farbe nicht passt,will sie mir auch noch die maler kosten am hals binden.

Welche Malerkosten?

sie hielt mir die abrechnungen von den versorgen vor...ich weiß dass es nachzahlungen von bis zu 500€ gab und dass ende januar.

Wenn Sie Miete plus einer Vorauszahlung für die Nebenkosten bezahlen, dann muss Ihre Vermieterin diese nebenkosten (Betriebskosten) 1x im Jahr für 12 Monate abrechnen. Das kann in Ihrem Fall wegen Ihres späten Einzugs noch einige Zeit dauern.

nun musste ich schnell zu sehen,wie ich innerhalb wenige wochen eine neue wohnung für mich und meinen 3 jährigen sohn bekomme..
was ich zum glück auch bekam,weil meine freundin ein gutes wort bei ihrem hausmeister und hausverwaltung einlegte...

Wohl die beste Lösung, aber Sie hätten nicht ausziehen müssen!

nun frage ich mich,ob sie mir kosten zurück erstatten musst,sowie was mit den abrechnungen ist...ich zahlte 170€ nbk monat für monat..und glaub bei weiten,dass ich auch ihre nbk mitbezahlt habe....

Sie hat noch jede Menge Zeit eine Abrechnung der Nebenkosten zu erstellen.

kann ich kosten vom umzug verlangen?sowie renovierung?

Nein!

immerhin sperrt sie abends die haustür so ab,dass ich keinerlei zutritt zur meiner wohnung habe...das ich sturmklingeln musste,um überhaupt zutritt zu bekommen.das darf sie doch auch nicht?!?

Ich denke, Sie sind ausgezogen?

sie beleidigt mich,ich wäre dumm und hab von nix ne ahnung.das ich keinerlei rechte hätte!

anwältin ruf ich morgen auf jedenfall an.

Das wird das beste in Ihrer Situation sein. Wenn solche dummen Menschen Post von einem Anwalt bekommen, drehen die im ersten Moment total durch, werden dann in der Regel aber ruhiger, wenn sie dann den Inhalt des Schreibens verstanden haben.

aber möcht halt gern vorher wissen,was ich erwarten kann und ob ich die oben angebenen kosten verlangen kann?

lg,jennifer & sohn dustin

Der Weg zum Anwalt für Mietrecht ist die beste Entscheidung, die Sie treffen konnten.


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