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Patch_Adams 24.03.2011 18:43

Kündigungsfrist verkürzen?
 
Es geht um folgenden Sachverhalt:

Ich schickte am 31. Januar 2011 meinem Vermieter meine Kündigung zum 31. März (2 Monate).
Im Mietvertrag sind aber 3 Monate festgeschrieben.
Auf meinen Kündigungsbrief hat mein Vermieter nicht geantwortet. Kann man davon ausgehen wenn kein wiederspruch
durch diesen erfolgt das dieser den kürzeren Kündigungszeitraum konkludent annimmt oder sind immer noch die
3 Monate bindet obwohl er meinem Brief nicht wiedersprochen hat.

Desweiteren ist ist mir in meinem Mietvertrag ein anderes Zimmer zugewiesen als ich bewohnt habe. Gibt es die Möglichkeit
über diese fehlerhafte Zimmerzuweisung schon eher aus dem Mietverhältnis aussteigen zu können oder geht der Gesetzgeber davon aus wenn ich seit 2,5 Jahren dieses ZImmer bewohne das ich den Fehler im Mietvertrag als nichtig anerkenne? (Habe den Vermieter zu Beginn explicit darauf hingewiesen mir einen neuen, mit dem richtigen Zimmer, Mietvertrag zu senden. Dies blieb bisher aus).

Regenmacher 24.03.2011 19:26

AW: Kündigungsfrist verkürzen?
 
Da die Kündigung eines Mietvertrages eine einseitige Willenserklärung ist, muss Ihr Vermieter keine Bestätigung geben. Sollte er feststellen, dass Sie falsch gekündigt haben, wird er sicherlich Mittel und Wege (Anwalt, Mahnbescheid, etc.) finden, an sein Geld zu kommen.

Ihr Vermieter ist auch nicht verpflichtet, Sie rechtzeitig auf Ihren Fehler hinzuweisen.


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